Darf ich mich mit einem anderen Nachnamen vorstellen?
Kann das rechtlich zu Problemen führen?
Danke an alle Antworten.
5 Antworten
In welchem Zusammenhang?
Wenn du dich in einem Cafe einem Fremden vorstellst, kannst du sagen was du willst.
Solange du das nicht in betrügerischer Absicht tust kannst du dich nennen wie du magst. Du kannst dich auch als Donald Duck vorstellen (und als Donald Duck unterschreiben).
Eine Ausnahme stellen Ämter und notarielle Beurkundungen dar.
Nur weil die andere Partei eine Bonitätsprüfung vorhat, ist das noch lange kein Betrug. Dafür müsste die andere Partei das erst einmal offen kommunizieren, damit man da überhaupt vorsätzlich handeln kann. Und auch dann kann man unterschreiben wie man will, allerdings muss man zum Zwecke der Bonitätsprüfung wohl oder übel seinen richtigen Namen angeben (wenn man das so vereinbart hat).
Das Täuschen über die eigene Bonität durch falsche Namen kann durchaus zum Betrug führen. Dazu gibt es Gerichtsurteile. Selbst wenn man stets bezahlt.
Dafür müsste die andere Partei das erst einmal offen kommunizieren, damit man da überhaupt vorsätzlich handeln kann.
Das muss sie ja sowieso kommunizieren (Datenschutz). Aber Ja, natürlich muss der Vorsatz feststellbar sein, damit es endgültig zum Betrug wird. Als eine der Tatbestandsmerkmale.
Umgekehrt: Jemand, dessen Bonität grottenschlecht ist und der sich dann in einen anderen Namen flüchtet, glaubt man erst mal nicht, dass er das nur aus Spaß gemacht hat.
Deswegen habe ich ja auch auf hilfreich geklickt. Ich wollte nur nicht, dass irgendwer bei dir liest "Hey, ich kann problemlos überall mit falschem Namen unterschreiben". Ich wollte deinen Satz versuchen mit einem Beispiel zu erläutern.
Ich bestreite nicht, dass das Täuschen über die Bonität ein Betrug ist. Aber die Bonitätsprüfung und der Name unter einem Vertrag hängen eben auch nicht direkt zusammen, für einen Vertrag ist nur wichtig ob der Unterzeichner eindeutig zuzuordnen ist.
Das Betrug weiterhin nicht erlaubt ist habe ich ja schon in meiner ursprünglichen Antwort geschrieben.
Alles richtig. Das ist ja auch das Argument, warum Künstler mit ihrem Künstlernamen problemlos normale Verträge unterzeichnen dürfen. Solange es zugeordnet werden kann.
Aber du weißt doch, wie es läuft. Da liest einer einen Satz und denkt sich "Cool, das ist die Lösung meiner Schuldenprobleme" und ändert das Klingelschild ab und nutzt einfach einen neuen Namen. Um mehr geht es doch nicht, genau davor zu warnen :-)
Dass zum Betrug mehr gehört als nur ein anderer Name, das ist mir klar und das sollte aus unserer Diskussion nun auch rausgekommen sein für den Leser dieser Kommentare.
Kommt drauf an, wo und zu welchem Zweck.
Wenn du deswegen keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangst, dann darfst du es.
Auch ein Mietvertrag darf aufgrund deines falschen Namen nicht zustande kommen. Er kann sonst auch nach Jahren noch gekündigt werden. Nur wegen dem falschen Namen.
"Auch ein Mietvertrag darf aufgrund deines falschen Namen nicht zustande kommen."
Welche Rechtsvorschrift begründet das?
In Zusammenhang mit Bonitätsprüfungen ist es durchaus wichtig, ob man da mit korrektem Namen unterschreibt. Und Ja, die Verträge sind dann ggf. im Nachhinein anfechtbar aufgrund einer damit zusammenhängenden Täuschung.
Wie oben gesagt: Wenn die andere Partei den "richtigen" Namen zur Bonitätsprüfung benötigt, dann muss sie das offen kommunizieren. Und auch dann kann man den Mietvertrag noch unter einem anderen Namen unterschreiben (und den richtigen Namen sonstwie mitteilen), solange man eindeutig zuzuordnen ist, ist das weder Betrug noch entstehen daraus zivilrechtliche Probleme.
Das ist geltende Rechtssprechung, also Urteile der Gerichte. Diese besagen: kommt ein Mietvertragsverhältnis durch die Angaben falscher Tatsachen zustande, dann kann das Mietverhältnis auch Jahre später noch gekündigt werden.
Auch dann, wenn sich der Mieter immer vertragsgetreu verhalten hat.
Und auch dann kann man den Mietvertrag noch unter einem anderen Namen unterschreiben (und den richtigen Namen sonstwie mitteilen), solange man eindeutig zuzuordnen ist, ist das weder Betrug noch entstehen daraus zivilrechtliche Probleme.
Rechtlich höchst problematisch, was du da schreibst. Das Gegenteil kann genau der Fall sein.
Und auch dann kann man den Mietvertrag noch unter einem anderen Namen unterschreiben (und den richtigen Namen sonstwie mitteilen),
Als Vermieter würde ich dann den Mietvertrag als ungültig erklären und dem Mieter empfehlen sich aus dem Staube zu machen.
Kannst du mal ein solches Urteil verlinken?
Viel Spaß dabei, du kannst nicht einfach einen Vertrag der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt "als ungültig erklären".
Der Mietvertrag entspricht in solch einem Fall nicht den gesetzlichen Anforderungen! Der Mieter hat sich den Mietvertrag erschlichen, in dem er sich mit einem falschen Namen vorstellte!
Nein, kann ich nicht. Googel bitte selber.
Nein, das ist schlichtweg Unsinn. Er hat sich ja überhaupt nichts erschlichen, es ist nicht verboten unter Pseudonym zu agieren. Und den gesetzlichen Anforderungen genügt ein Vertrag der mit einem Pseudonym unterzeichnet wurde auch erstmal.
Und zur Bonitätsprüfung hat er ja seinen amtlichen Namen angegeben, also auch nicht getäuscht.
Ich konnte selbst leider kein solches Urteil finden, deswegen frage ich.
Was hat das mit dem Mietvertrag zu tun? Dass zum Beispiel zur Bonitätsprüfung der amtliche Name anzugeben ist, habe ich ja bereits geschrieben.
Du meinst also, wenn Karl-Fridolin Meyer sich bei mir als Donald Trump vorstellt und ein Büro anmietet und mit diesem Namen unterschreibt ist der Vertrag rechtskräftig?
Da lachen sogar die Hühner!
Ja, ist er, wenn ihr euch beide einig seid, dass ihr ein Mietverhältnis eingehen wollt (und er sich nicht als der amerikanische Präsident Donald Trump ausgibt, eine fremde Identität kann man natürlich nicht einfach so annehmen). Das BGB gibt nicht das Gegenteil her.
Künstler und Autoren treten regelmäßig unter Pseudonym auf, das ist gar kein Problem.
Künstler und Autoren treten regelmäßig unter Pseudonym auf, das ist gar kein Problem.
Das ist etwas ganz anderes.
Mein Link sagt alles aus. Musst ihn nur verstehen. Bin raus.
Ich verstehe ihn, du scheinbar nicht. Der Name, mit dem der Mietvertrag unterschrieben wird, hat nicht mit einer Mieterselbstauskunft zu tun.
Meine Güte, streng dich an! Was hier zur Mieterselbstauskunft steht, kann man auch 1:1 auf einen Mietvertrag umlegen.
Nein, das ist schlichtweg Unsinn.
Ist es nicht.
Doch, denn der Unterschied ist gewaltig. Für das Zustandekommen eines schriftlichen Vertrags braucht es den amtlichen Namen nicht, für eine Bonitätsprüfung im Rahmen einer Mieterselbstauskunft schon.
Für das Zustandekommen eines schriftlichen Vertrags braucht es den amtlichen Namen nicht
Das mag ja sein. Dennoch kann der Vermieter dem Mieter rechtssicher kündigen, wenn letzterer falsche Angaben im Mietvertrag gemacht hat.
Wie gesagt, zeig mir ein Urteil oder die Rechtsvorschrift die das begründen soll.
Es geht hier nicht um die Frage, ob Künstler und Autoren mit ihrem anerkannten Pseudonym auftreten, sondern um Menschen die sich für einen anderen ausgeben, der sie nicht sind.
Streng mal etwas dein Köpfchen an, oder nenne mir eine Rechtsquelle / Urteil die dein Geschreibsel bestätigt.
Na dann gehen wir mal ein wenig weiter:
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung mit dem falschen Namen aus.
Und was glaubst du, was dann passiert?
"sondern um Menschen die sich für einen anderen ausgeben, der sie nicht sind"
Nein, es ist etwas anderes sich als jemand auszugeben und einen anderen Namen zu nutzen. Ersteres nicht erlaubt, letzteres völlig erlaubt.
Und natürlich, für die Wohnungsgeberbestätigung braucht es den amtlichen Namen, wie bei einer Bonitätsprüfung auch. Das bestreite ich aber auch gar nicht.
Was für ein Unsinn?
Woher will der Mensch der einen anderen Namen angibt, wissen dass es diesen nicht gibt?
Also meinen Namen (also Vor- und Zunamen) haben allein in Deutschland vermutlich auch einige hundert Menschen. Amtliche Namen müssen nicht eindeutig sein. Sich als jemand ausgeben geht aber um einiges weiter als nur eine zufällige Namensgleichheit.
Ist aber beides nicht erlaubt in Verbindung mit Verträgen.
Außerdem hätte der Mieter keine Möglichkeit sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, da die Wohnungsgeberbestätigung mit falschem Namen ausgestellt wurde. Und somit würde er sich strafbar machen, gemäß dem Bundesmeldegesetz.
Natürlich ist das erlaubt in Verträgen, es gibt keine Pflicht den amtlichen Namen zu verwenden. Wichtig ist, dass die Vertragsparteien eindeutig identifiziert sind. Aber das bin ich auch, wenn mich Donald Duck nenne und als der unterschreibe, wenn die andere Partei mich getroffen hat.
Der Mieter kann ja problemlos seinen amtlichen Namen für die Wohnungsgeberbestätigung mitteilen.
Nicht der Mieter, sondern der Vermieter muss die Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben.
Ich habe den Eindruck, dass du alle gesetzlichen Details bewusst außer acht lässt um deine fehlerhafte Meinung als richtig durchzuboxen.
Nur so läuft es nicht bei Behörden.
Da du nicht in der Lage bisst, eine Rechtsquelle zu nennen, die deine Meinung bestätigt, beende ich diese Diskussion!
Ja, der Vermieter muss die unterschreiben, aber er muss ja den Namen des Mieters eintragen, du Genie...
In Deutschland gilt "erlaubt ist, was nicht verboten ist". Du müsstest also eine Rechtsvorschrift finden, die das verbietet. Bisher wurde hier keine geliefert.
aber er muss ja den Namen des Mieters eintragen
der im Mietvertrag steht.
Und nun troll bitte wo anders.
Der im Mietvertrag stehen kann, nicht muss. Wie gesagt, ein gültiger Mietvertrag kann auch unter Pseudonym geschlossen werden.
Das Einwohnermeldeamt freut sich....
Hallo. Solange du dich nur so vorstellst und es an keiner offiziellen Stelle angibst is das kein Problem. Kann halt zu sehr peinlichen Momenten führen aber das musst du wissen^^
Jein.
Wie du schon erwähnt hast: "Solange das nicht in betrügerischer Absicht geschieht".
Der Knackpunkt bei Verträgen ist oft ja auch eine Bonitätsprüfung. Und die kann man durch Verwendung falscher Namen ggf. umgehen. Ab dann kann es wiederum zum Betrugsfall werden.