Darf ich meinen Nachbaren zwecks Nachweis eine Ruhestörung aufnehmen?
Hallo,
in der Wohnung über uns befindet sich eine allein erziehenden Mutter mit einer Tochter (ca. 18). Wenn die Tochter tagsüber oder vor allem Wochenends allein ist, herrscht in der Wohnung eine extreme Lautstärke.
Sowohl der eigene Gesang der Tochter, als auch die aufgedrehte Musik und der lautstarke Besuch sind auf einem Lautstärkepegel, der definitiv gegen die Hausordnung verstößt und auch generell in den Tatbestand der Ruhestörung fällt.
Normalerweise hilft es sich mit der Mutter zusammen zu setzen, da diese schlichtweg oft nicht weiß, wie laut ihrer Tochter ist. Da in der letzten Zeit besonders der Gesang so laut ist, haben wir die Tochter mit unseren Smartphones aufgenommen (also lediglich eine Audioaufnahme), um der Mutter zu demonstrieren wie laut ihrer Tochter denn ist.
Da die Mutter selbst oft merkwürdig ist würden wir gerne wissen, ob es rechtlich denn erlaubt ist, dass wir die Tochter aufgenommen haben. Die Audoaufnahme entstand in unserer Wohnung bei gekippten Fenster. Das Smartphone wurde nicht extra zum Fenster gehalten.
5 Antworten
Ja klar, du kannst in deiner Wohnung aufnehmem was du hörst. Strafbar wird die Aufnahme höchstens wenn du sie verbreitest oder verkaufst.
Ich würde mich an den Vermieter wenden und ein Lärmtagebuch beginnen. Vielleicht kann man sich mit anderen Nachbarn zusammen tun, die werden doch ebenfalls gestört.
Hi ja darfst du es, zwecks beweissicherung und du es der polizei abgibst und niemals ins internet stellen würdest
Das wiederum ist beides nicht richtig.
Das Falsch ist falsch. Man darf nur das nichtoeffentlich gesprochene Wort nicht aufzeichnen. Und solcher Krach ist oeffentlich.
Nach §201 StGB ist es verboten jemanden aufzuzeichnen und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Sorry, da hast Du an §201 etwas falsch verstanden. Es geht dort um nichtöffentlich gesprochenes Wort.
Es ist nicht öffentlich wenn es in der Wohnung ist...
Es ist öffentlich, wenn es aus der Wohnung herausdringt.
Dem steht nicht entgegen. In eurer Wohnung könnt Ihr soviele Tonaufnahmen machen, wie Ihr wollt.
Führe ein Lärmtagebuch. Das dürfte besser sein. Und dann spricherstmal mit der Mutter und dann mit dem VM. Oftmals merken Teenies nichtmal das sie übermäßig laut sind. Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. =)
Das ist falsch, man darf ohne die Erlaubnis der Person die man aufnimmt ihn nicht aufnehmen. Egal ob es nachher zur Polizei geht oder nicht, außerdem ist es vor Gericht wertlos.