Darf ich Kameras vor meiner Haustüre anlegen?

10 Antworten

Hier einen Überblick zur Rechtslage:

https://www.test.de/FAQ-Private-Videoueberwachung-Das-ist-erlaubt-und-das-nicht-5045901-0/

Bei wiederholten Straftaten könnte es sein, dass Dein Vermieter (nicht Du selbst) ausnahmsweise mit der Zustimmung aller Eigentümer eine Überwachungskamera im Flur installieren darf. Dann ist allerdings eine genaue Zweckbestimmung und eine Regelung erforderlich, wer wann wie lange auf gespeicherte Aufnahmen zugreifen darf.

Eine Überwachung im Flur ist ein tiefgreifender Eingriff ins Privatleben, der sehr weit gehende Einblicke in das Leben der Mieter ermöglicht, daher die restriktive Rechtssprechung.

Ein wenig undurchsichtig, in der Frage steht, ob Du an deiner Haustüre Kameras installieren darfst, dann schreibst Du, du wohnst in einer Wohnung. Deshalb gehe ich einmal davon aus, das Du zur Miete in einem Mehrfamilienhaus lebst. Dann ist das nicht deine Haustüre, sondern die des Eigentümers/Vermieters. Deine Mietsache beginnt an deiner Wohnungstüre. Deshalb darfst Du natürlich nichts an der Haustüre installieren, ohne Rücksprache mit dem Eigentümer. Was Du hinter deiner Wohnungstüre machst, ist dir überlassen. Du darfst allerdings auch dann keine Kameras installieren (z.B. hinter dem Fenster), wenn diese den öffentlichen Verkehrsraum oder zufällig ins Bild geratene Personen erfassen können.

Besprich die Problematik mit deinem Vermieter, aber wegen, zugegeben, einer solchen Schweinerei, durch eine Videoüberwachung tiefgreifende Einschnitte in das Persönlichkeitsrecht der anderen Mieter und deren Besucher zuzulassen, halte ich für unverhältnismäßig.

Nur dann wenn niemand aus dem öffentlichen Raum gefilmt werden kann, also nur dein Privatbereich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein Eigentümer seine Wohnung überwachen, wenn die Kamera nicht andere Wohnungen oder öffentliche Flächen erfasst. Denn wenn andere Eigentümer eine Überwachung durch die Kamera befürchten müssen, kann dies eine Beeinträchtigung darstellen und die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Nein.