Hallo allerseits,
vorweg möchte ich ersteinmal sagen: nein ich bin kein Knallwütiger, der schon eine Woche vor Silvester und anschließend solang wie möglich nach Silvester alles und jeden mit diversen Knallerreien terrorisiert! ;)
Meine Frage zielt darauf ab, dass dieses Jahr mein Sohn leider erneut nicht zu Silvester zu mir darf und somit nicht mit mir ins neue Jahr hinein feiern darf/kann, da ich im Internet nun ein wenig rumschaute und dort im 1. Sprengstoffgesetz §23 Abs 2 steht, dass man am 31.12. + 01.01. als volljährige Privatperson Feuerwerkskörper der Kategorie 2 anzünden darf, wollte ich auf diesem Weg einfach mal fragen, ob dies tatsächlich stimmt?
Denn ansonsten hört/liest man immer und überall "Nein, ist nur bis 1Uhr in der Neujahrsnacht erlaubt" bzw kursieren im Netz auch viele Aussagen (auch hier auf gutefrage.net) welche lauten "bis 6Uhr/7Uhr früh an Neujahr".
Ich will ehrlichgesagt kein Stress mit irgendwelchen Behörden bekommen, habe auch nicht vor in der Neujahrsnacht unnötig viele leute Wach zu halten, würde lediglich eine Hand voll Raketen + Fontänen (keine lästigen dicken fetten Böller) mit Junior am Abend (so gegen 19-21Uhr) abfeuern wollen und mit Ihm ins neue Jahr hineinfeiern, da er es sich wünschte ebenfalls mit mir zu feiern, was ja vorher leider nicht möglich ist, da er erst am 01.01. (also morgen) gegen 17Uhr zu mir kommt.
Zur Sicherheit habe ich mir den §23 des 1. Sprengstoffgesetzes auch ausgedruckt, sicher ist sicher (bei den ganzen Gesetzen weiß ohnehin kaum noch einer Bescheid).
Wäre also klasse, wenn mir dies jemand bestätigen könnte, dass ich am 01.01. wirklich noch Feuerwerk zünden darf oder ob es irgendwo in anderen Gesetzen Paragraphen gibt, welche den §23 des 1. Sprengstoffgesetzes aushebeln.
Gruß, BlackBurn