Kauf von Feuerzeugen ab 18? Seit wann das denn?
Moin moin,
Ich hab da mal ne Frage und zwar bekomme ich neuerdings bei einigen Kiosken und Tankstellen sowie Supermärkten keine Feuerzeuge mehr. Ich bin 17 und wollte mir heute vor der Arbeit noch ein Feuerzeug kaufen.
Ich geh ich so munter in einen Kiosk und will mir ein Feuerzeug kaufen als sich dieser Dialog zwischen der Kassiererin und mir abspielt
Ich: Moin, nur dieses BIC bitte.
Sie: Hast du denn einen Ausweis dabei?
Ich: Ja warum? Ab wann ist denn das Feuer?
Sie: Ab 18...
Ich: Ach wirklich? Seit wann das denn?
Sie: Schon immer, wenn du unter 18 bist darf ich dir das leider nicht verkaufen.
Die Frau weiss doch gar nicht ob ich Rauche oder was ich mit den Feuer anstellen will, vielleicht will ich ja nur ein paar Kerzen anzünden.
Wie ist die Gesetzeslage in dem Fall? Ist der verkauf von Feuerzeugen an minderjährige tatsächlich verboten oder hat sie mich da nach Strich und Faden verarscht? Kann ich das nächste mal irgendwelche Argumente einbringen und der meine Verbraucherrechte an den Kopf schmeißen? Gibt es bei sowas überhaupt ne Verkaufspflicht?
Ich kaue auf dem Thema schon ein bisschen länger rum weil mir das mittlerweile so ziemlich aufn Senkel geht.
Würde mich über Antworten freuen...
MfG
6 Antworten
Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.
Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.
Quelle: http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php
Ich würde mal auf die Verpackung der Feuerzeuge schauen (also bei einem 3er Pack z.B), oft steht da eine Altersfreigabe drauf. Aber es ist immer so manch Leute sind einfach enorm Spießig, das fing bei mir an das die mir (wo ich noch unter 16 war) keine mehr Energydrinks verkaufen wollten.
Das Krasseste Beispiel ist wohl mein 15 Jährieger Kumpel, der Tatsächlich beim Bäcker keinen Kaffee bekommen hat weil er zu jung sei.
Und was ist wenn dieser Ladenbesitzer in diesem Fall eine Angestellte ist?
Wäre da ein Gespräch mit dem Manager wohl sinnvoll wobei das wegen einem Feuerzeug bestimmt weit übertrieben wäre. ^^
Mit 15 keinen Kaffee bekommen ist schon bitter, das gleiche problem hatte ich früher in der Schulkantine auch :)
Du kannst niemanden zwingen, dir etwas zu verkaufen. Es gibt kein Gesetz, das Ladenbesitzern vorschreibt, etwas verkaufen zu müssen.
Ok, und wie ist das mit den verkauf von Feuerzeugen an minderjährige?
In Bayern gibt es wohl eine Bestimmung, dass die Abgabe an Personen unter 12 Jahren nicht zulässig ist, wegen Brandverhütung.
Nur sitze ich hier in Hamburg, also quasi das genau andere Ende der Fahnenstange.
Aber trotzdem danke für die Antwort :)
gesetzlich gibt es dazu keine Bestimmungen. Es kann aber jeder Ladenbesitzer bestimmen wem er was und in welchem Alter verkauft! Ein Kioskbesitzer kann auch sagen, dass er es niemanden unter 30 verkauft.... Du kannst ja deine Eltern mitnehmen, dann bekommst du es wahrscheinlich
Ich geh dann wohl eher zu nem anderen Laden als meine Mutter mitzuschleppen damit sie mir ein Feuer kauft ^^
Die Frage stell ich mir halt n bisschen länger ist ja nicht so das ich keine Geschäfte im Hinterkopf hätte.
Aber trotzdem Danke für die Antwort :)
Wie ist die Gesetzeslage in dem Fall?
Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern gibt es ein gesetzliches Verbot, Zündmittel an Minderjährige zu verkaufen.
Gibt es bei sowas überhaupt ne Verkaufspflicht?
Nein.
es gibt keine gesetzliche Bestimmung dazu. das heißt ab 7 dürfte man es kaufen. Jeder Ladenbesitzer kann aber selbst bestimmen wem er was wann verkauft