Darf ich jemanden schlagen, wenn er mich nach Warnung anfasst?
Mein Vater reibt mir ständig über die Schultern, reibt mir über meinen Rücken usw..
Da ich von ihm als Kind geschlagen wurde will ich das nicht. Nach hundertfachen Bitten, dass er dies unterlässt macht er dennoch weiter. Jetzt habe ich ihn gewarnt:
Beim nächsten Mal schubse ich ihn weg. Wenn er es dann nochmal macht schlage ich zu.
Drauf meinte er ich sei asozial und dürfte nichts.
Darf ich das denn?
4 Antworten
Nein. Ja.
eine gegenwehr muss angemessen sein, Zuschlagen ist NICHT unbedingt angemessen.
Das Schubsen wäre eventuell zulässig. Zuschlagen... das KANN in dem Fall als Notwehr gewertet werden, ist aber extrem schwer und eng .
Das Prlbme ist hier, das du schon "hundertfach" gebeten hast. Das kann so oderso ausgelegt werden:
Du hättest längst zuschlagen müssen.
Dein Vater unterlässt seine Berührungen nicht, die du als Angriff auffasst. Andereseits, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, und das weiß auch ein Psychologe, oderrichter, kann einen unerwünschte Aktion, hiereine Berührung, so lange ausgeführt werden, bis eine Schmerzgrenze erreicht ist.
Eine ganz, ganz vorsichtige Vermutung: Es ist nicht erlaubt, würde, vermutlich, als Überschreitung der Notwehr (aus Furcht oder Schrecken) gewertet werden.
Allerdings solttest du nicht all zu fest zuschlagen. So, dass er es merkt, aber nicht so, dass er einen Arzt benötigt.
Ich persönlich bin kein Mensch, der schnell zu schlägt, aber wäre ich an deiner Stelle, ich weiß nicht, ob ich das so lange tolerieren würde.
Ich bin der Meinung, dass Du das darfst.
Du hast es ihm gesagt, dass er Dich nicht anfassen soll. Das ist Dein gutes Recht.
Er hat das zu respektieren, macht er trotzdem weiter, setzt er sich ins Unrecht.
Dann hast Du ihn gewarnt. Wenn er weitermacht, sollte er mit den Folgen leben. Du wirst ihm ja keinen Zahn ausschlagen oder so, sondern nur die Hand wegschlagen, richtig?
Nein das wäre Selbstjustiz. Das ist verboten.
Theoretisch müsstest du eine Unterlassungsklage einreichen. (klingt zwar albern, ist aber so).
Genausowenig, wie Eltern ihre Kinder nicht schlagen dürfen, dürfen Kinder auch nicht ihre Eltern schlagen.
Ja klar, sogar wegen sexueller Belästigung.
Aber seine Hand wegschlagen darf sie vorher nicht?
Jemanden schlagen ist etwas anderes, als eine Hand wegschlagen (wegdrücken).
Ich wäre gern dabei wenn der Vater seine Tochter deshalb vor Gericht zerrt. Damit tut er sich in dem Fall nämlich keinen Gefallen.
Ja du darfst dich dagegen wehren, also zum Beispiel seine Hand wegschlagen oder ihn wegstossen.
Und wenn ein Vater seiner Tochter immer unter den Rock greift, muss sie dann auch eine Unterlassungsklage einreichen?