Darf ich grundstück verkaufen obwohls noch nicht abbezahlt ist?

8 Antworten

Grundsätzlich geht das, ist aber aufwendig.Ein  paar Stichworte:

- klären, ob Ihr das Grundstück beim zuständigen Amt aufteilen lassen könnt

- klären, ob die Bank bereit ist die eingetragene Grundschuld auf das neue, kleinere Grundstück umzuschreiben

- klären, wer die Kosten für die Aufteilung und die Umschreibung der Grundschuld trägt

Wenn Du meine Meinung hören magst: lass sein ;-)

Wie wäre es stattdessen mit Nutzungsrecht verpachten?

banero2 
Beitragsersteller
 02.05.2015, 23:30

Danke.. Das mit der Pacht ist auch ne gute idee :)

Klar kannst du das. Nur besteht eben das Grundpfandrecht, das den Kredit absichert, noch am Grundstück fort, weswegen ein intelligenter Käufer erst die Löschung dieses Grundpfandrechtes verlangen wird, bevor er das Grundstück erwirbt. Und für die Löschung ist wiederum in der Regel die komplette Tilgung des Darlehens erforderlich. Das kann z.B. durch die Einsetzung des Kaufpreises geschehen.

banero2 
Beitragsersteller
 02.05.2015, 23:21

Und wie wäre es bei einer pacht?Wenn ich es verpachte, geht das dann an die bank?

Ronox  02.05.2015, 23:23
@banero2

Nein, Pachteinnahmen stehen dir als Eigentümer zu.

banero2 
Beitragsersteller
 02.05.2015, 23:28
@Ronox

Ok danke :) da gucken wir mal was am besten für uns ist. Und am unkompliziertesten

In der Regel ist es so, dass auf dem Grundstück eine Grundschuld lastet, über die das Grundstück beliehen wird und somit als Pfand für den Kredit dient. Wenn du nun das Grundstück verkaufst, wäre das Pfand nicht mehr vorhanden. Da es nicht frei von Rechten Dritter ist, kannst du es nicht ohne Weiteres einfach nur verkaufen. 

Damit dein Vorhaben funktioniert, müsstest du mit der Bank eine Vereinbarung über die vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrages aus dem Verkaufserlös des Grundstückes treffen. 

Grundsätzlich ist dein Vorhaben jedoch machbar. 

Du musst Dir überlegen, ob die Kosten der Aufteilung sich lohnen (Vermessung, Grundbuch), aber die könnte man ja dem Erwerber aufdrücken.

Der Kaufpreis würde ja vermutlich die Restschuld bei der Bank ganz, oder teilweise tilgen. Aber der abgetrennte Teil müsste Pfandfreigemacht werden. Dabei hilft Euch die Bank und der Notar. Die Bank gibt die Genehmigung, wenn der Kaufpreis an die geht und der Notar wickelt das ab.

Verpachten wäre unproblematisch. Die Einnahmen gehen an Euch. Damit könnt Ihr machen, was Ihr wollt.

Da die Grundschuld auf das gesamte Objekt eingetragen ist, geht ohne das Einverständnis des Kreditgebers gar nichts. Wenn das Grundstück geteilt wird, (falls das überhaupt möglich ist), verursacht das erst einmal Kosten.

Den Kaufpreis wird dann die Bank kassieren.