Darf ich etwas finanziertes verkaufen?

7 Antworten

Der Verkauf ohne Zustimmung des Eigentümers käme der Unterschlagung fremden Eigentums gleich!

Eine Unterschlagung liegt vor, wenn sich jemand vorsätzlich und rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache selbst oder einem Dritten zueignet.

§ 246 StGB Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

bezibezus 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 10:32

Danke dann werde ich dies sein lassen

So lange dir das Laptop nicht gehört, darfst du es auch nicht verkaufen.

Niemand kann in die Zukunft schauen, auch du nicht. Was, wenn du die Raten aus welchem Grund auch immer doch nicht mehr zahlen kannst und dann rauskommt, dass du das Laptop gar nicht mehr besitzt?

Nein, du kannst nichts verkaufen, was nicht dein Eigentum ist.

Weil du dem Käufer das Eigentum an der Sache verschaffen musst. Das kannst du aber nicht, wenn du nicht selbst das Eigentum hast und es ihm überträgst.

Nö ist nicht egal, es gehört erst dir wenn du es vollständig abbezahlt hast, dann kannst du damit tun und lassen was du willst, vorher nicht.

 im Vertrag steht das es bis zur vollen Finanzierung nicht mein Eigentum ist

Frage selbst beantwortet, du darfst es nicht.

aber solange ich doch immer pünktlich weiter die Raten zahle ist das doch egal oder?

Richtig, wo kein Kläger da kein Richter.