Darf man,wenn man was findet verkaufen?

8 Antworten

Das nennt sich Fundunterschlagung und ist natürlich strafbar.

Egal ob man es für sich behält, verkauft und auch egal, ob es nachverfolgbar ist. Du hast ja nicht gefragt wie man es hinbekommt nicht bestraft zu werden, sondern ob man darf. ---> Nein, man darf nicht.

Das "Gerät", dass du "gefunden" hast, kann man natürlich zurückverfolgen, grade bei online Käufen. 
Es sei denn, es ist einer, der öfter Mal "gefundene" Sachen kauft - der wird dich dann nicht verraten.
Auf der anderen Seite gibt es auch viele ehrliche Käufer die bei "gefundenen" "Geräten" die Polizei einschalten und dann ist natürlich alles relevante über dich bei eBay hinterlegt.
Am besten ist, dass du gar nicht auf diese Schiene gehst und das "Gerät" als gefunden beim Fundbüro abgibst.

Wenn derjenige, der das verloren hat, Dein Angebot sieht, handelst Du Dir eine Anzeige ein.
"Verlorene" Gegenstände werden gezielt auf den Verkaufsplattformen gesucht. Wundere Dich also nicht, wenn die Polizei vor Deiner Tür steht.

Das nennt man Unterschlagung einer Fundsache und ist strafbar.

Du machst Dich strafbar und zurückverfolgen kann man das sehr wohl!

Ich frage mal nach Deinem Charakter, wenn Du Fundsachen einfach behalten und verkaufen willst ? Hast Du überhaupt einen ??

danny202020 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 16:49

Ich würde es zurückgeben,aber das geht nicht und an die Polizei schicke ich das sicherlich nicht.am Ende behalten sie das selbst. Ist mir persönlich schonmal passiert. Mein Handy war weg. Am Ende sollte es laut der Polizei bei der Polizei liegen. Und was ist dann passiert.sie haben es nicht mehr gefunden.Es ist komplett verpackt und sogar foliert. 

Lumpazi77  23.03.2017, 16:52
@danny202020

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