Darf ich einen 50ccm Roller nur mit COC fahren?
Hallo ihr Lieben.
Mir ist die Woche der alte 50-ccm-Roller meiner Nichte in die Hände gefallen, ein China-No-Name Modell.
Ich habe keine ABE für das Teil, das CoC (Certificate of Conformity) ist aber noch da.
Meine Nichte will das Rollerchen verkaufen, sie hat längst ein Auto.
Darf man den Roller mit einem Versicherungskennzeichen und dem CoC fahren oder muss ich noch eine ABE besorgen? Wenn ja: Wo bekomme ich die her?
1 Antwort
§4 Abs 5 FZV:
Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2, für die eine
Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen
Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das COC ist somit völlig ausreichend und ersetzt die von älteren Fahrzeugen bekannte Betriebserlaubnis (Datenbestätigung).
§2 FZV:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
7. Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte
Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine
selbstständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung
einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ
entspricht
8. Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht;