Darf ich ein Einhandmesser in den Wald mitnehmen?

6 Antworten

In deinen Wald oder in einen Wald, der jemand anderen gehört? - Wo also auch andere herum streifen können? - Da auf keeien Fall!

Wenn du einen eigenen Wald hast, der Unberechtigte ausschliest, also abgesperrt ist, dann musst du nur beim hingehen und zurückkehren das Messer in einem abgeschlossenen Behältnis transportieren.

Auf dem Wandertag mit Deiner Klasse sicherlich nicht. ;-)

Die Messerfrage wurde hier schon mehrfach lang und breit diskutiert.

Unter Einhandmesser Waffen findest du die einschlägigen Beiträge..

Ich persönlich würde einen großen Bogen um eine Person machen, die so ein Gerät mit sich führt.

Dnergo 
Beitragsersteller
 04.12.2017, 13:20

Aber ich denke nicht das ein Person einen großen Bogen um ein Leatherman machen würde...

Lestigter  04.12.2017, 23:44
@Dnergo

Leatherman, das eine einhändig feststellbares Messer hat ist genau so zu behandeln . Darf genausowenig geführt werden!

Wo ist dieser Wald?

Dnergo 
Beitragsersteller
 04.12.2017, 13:18

In baden Württemberg 

Lestigter  05.12.2017, 00:04
@Dnergo

Hier steht, wem der Wald gehört!

http://www.forstbw.de/wald-im-land/waldbesitzarten/

Und du willst da so tun, als ob du dich da herumtreiben darfst und irgendwelche Rechte hast?

Glaube ich nicht - wenn du auf meinem Besitz irgendwas anstellen würdest, würdest du sofort eine Anzeige kassieren..

GanMar  04.12.2017, 13:17

Das ist in diesem Zusammenhang eine durchaus berechtigte Frage.

Ifm001  04.12.2017, 13:19
@GanMar

Sie ist von mir auch in vollem Ernst so gemeint. Es gibt schließlich kein "Welt-Wald-Gesetz" o. ä.

Nach dem viel zitierten § 42a Waffengesetz ist das Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge verboten, d.h. das zugriffsbereite Tragen in der Öffentlichkeit. Dazu zählt auch zweifellos der Wald (sofern es nicht Dein Privatwald ist). Ausnahme ist es, wenn ein berechtigtes Interesse für das Führen vorliegt.

Du tust also besser damit, ein zweifelsfrei erlaubtes Messer mitzuführen, anstatt darauf zu vertrauen, dass der Waldspaziergang als berechtigtes Interesse gewertet wird. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, im Wald von der Polizei kontrolliert zu werden.

Ja, aber nur, wenn du ein sogenanntes 'berechtigtes Interesse' hast

Da das zum einen eine sehr schwammige Formulierung ist und es zum anderen Gerichtsurteile gibt, die das Vorliegen eines berechtigten Interesses in der Regel verneinen, würde ich dennoch davon abraten.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html