Darf ich ein Bild von Adolf Hitler mit in den Kunst Unterricht nehmen?
Meine Lehrerin hat gesagt wir sollen ein Bild von einer Person mit bringen. Ich habe dieses Hitler Bild mit gebracht. Sie hat es gesehen und gesagt es seie illegal sowas mit sich zu führen. Dann wollte ich sagen das, dass doch Künstlerische freiheit sei, aber sie hat dann gesagt das es Rechtliche folgen haben kann und das ich mich nicht jetzt äussern darf.
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11 Antworten
Rechtlich gesehen ist die Sache m.E. ziemlich klar, solange auf dem Bild keine Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu sehen sind, und selbst dann hättest Du mit der Kunstfreiheit vermutlich recht. (ansonsten wäre die gesamte TITANIC-Redaktion längst im Knast...)
Allerdings kann Deine Lehrerin das Bild natürlich als ungeeignet erklären, aus welchen Gründen auch immer.
Die ganze Episode zeigt m.E. auch das Dilemma auf, wie man mit der Geschichte umgeht: Natürlich darf man nicht verharmlosen, was damals passiert ist, und ich finde es auch ziemlich unreif, damit "provozieren" zu wollen. (auch den "schwarzen Humor, den Du in einem Kommentar anführst, kann ich ohne weiteres nicht so ganz erkennen...so witzig ist das Gesicht eigentlich ja nicht...)
Aber man sollte auch mal überlegen, ob man Hitler nicht durch diese Diabolisierung indirekt auch überhöht: Sein Gesicht ist das einzige, das man im Kunstunterricht nicht verwenden darf, Witze über ihn gelten immer noch als Tabu etc...irgendwie sakrosant, unantastbar. Aus einem normalen Verbrecher ist ein Mythos geworden, besser, als es die NS-Propaganda je geschafft hätte...
Erinnert mich ein bisschen an Voldemort ("Du weißt schon wer") bei Harry Potter...
Es gibt kein Gesetz, das Fotos von Hitler verbietet.
Problematisch könnte es sein, wenn das Bild verfassungsfeindliche Symbole beinhaltet, allerdings sind die Fotos ja alle schon vor der BRD entstanden.
Und wenn man sich das Gerichtsurteil von 1979 zu "Mein Kampf" anguckt:
Das Buch ist älter als die Bundesrepublik und kann sich daher als „vorkonstitutionelle“ Schrift nicht gegen ihre Verfassungs- und Rechtsordnung richten. Auch ein Angebot antiquarischer Exemplare zum Kauf ist nicht nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar, selbst wenn – wie auf einigen Auflagen – auf dem Einband ein Hakenkreuz abgebildet ist. Denn das Buch dient „heute in erster Linie als Mittel der Unterrichtung über Wesen und Programm des Nationalsozialismus“, so dass der Band in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild angeboten werden darf, die Darstellung des Symbols unterliegt diesbezüglich der so genannten Sozialadäquanzklausel des § 86 III StGB.
Was ich aber interessant finde:
Sie hat es gesehen und gesagt es seie illegal sowas mit sich zu führen.
Die Frau scheint keine Ahnung zu haben, aber das ist leider nichts neues bei manchen Lehrern. Frag sie doch mal nach dem Gesetzt, auf welches sie sich bezieht. Und frag doch mal deinen Geschichtslehrer, ob er es auch so sieht wie die Kunstlehrerin.
Was willst du denn mit dem Hitlerbild im Kunstunterricht. Das ist doch eine Fotographie, kein Kunstwerk.
Du könntest eventuell ein Hitlerbild mit in den Geschichtsunterricht nehmen, gerade dieses, um zu demonstrieren, dass von Hitler, wenn man sich seine unheimlichen Augen ansieht, eine dämonische Ausstrahlung ausging, welche sich verheerend auf die Gemüter der Deutschen auswirkte.
Aber auch da wäre ich vorsichtig. Fest steht: man darf Nazisymbole nicht öffentlich herumtragen bzw. zeigen. Öffentlich! Z.B. das Hakenkreuz. Auch ein Hitlerbild gehört dazu. Ob die Schulklasse ein öffentlicher Raum ist, müsste man einmal in einem Strafrechtskommentar nachlesen. Mit der obigen Begründung (im Geschichtsunterricht) hätte ich als Lehrer keine Probleme. Nur wenn du einfach so, als skurrilen Einfall, mal ein Hitlerbild im Unterricht herumzeigst, würde ich als Lehrer sofort einschreiten und das Bild aus dem Verkehr ziehen.
Hallo,
natürlich provozierst Du mit dem Bild, da der Name des Abgebildeten für großes weltweites Leid und massenhafte Verbrechen steht.
Ob Du das Bild rechtlich verwenden darfst, hängt davon ab, was Du durch Dein Projekt ausdrücken willst. Wenn Du diesem Verbrecher ein Denkmal bauen willst, machst Du Dich angreifbar - womöglich sogar strafbar.
Wenn Du Dich mit ihm künstlerisch auseinandersetzen willst, ist das legitim. Mache Dir bewusst, dass Du sehr kritisch betrachtet werden wirst. Rechne nicht mit einer fairen Bewertung Deines Ergebnisses.
Bedenke die moralische Seite. Großeltern und Eltern Deiner Mitschüler sowie die Lehrer selbst haben im Krieg Angehörige verloren, wurden aus ihrer Heimat vertrieben, waren ggf. selbst inhaftiert - alles wegen des Mannes auf Deiner Bildvorlage, den Du zum Mittelpunkt Deines künstlerischen Schaffens machen willst.
Du bist entweder sehr naiv oder sehr mutig (und musst beweisen ob hinter dem Mut ein provozierendes Großmaul steht oder ein echter Künstler).
Viel Erfolg!
Solange Du die Taten Hitlers nicht glorifizierst oder den Holocaust leugnest kannst Du - rechtlich gesehen - Hitler so viele Denkmäler errichten wie Du möchtest.
Willst du deine Lehrerin provozieren oder warum nimmst du genau so ein Bild mit? Vllt solltest du dich etwas genauer mit der damaligen Geschichte auseinander setzen.. Wegen diesem Mann sind so unglaublich viele Menschen gestorben und so unglaublich viele Menschen haben wichtige Menschen verloren.. Anstatt also zu fragen ob du es mitnehmen darfst, solltest du dich eher fragen warum du genau so einen Menschen malen willst. Lass das einfach und such dir jemanden anderen zum malen.
Das hat mit schwarzem Humor nichts zu tun, sondern mit fehlendem Urteilsvermögen.
Kennst du schwarzen Humor?