4 Antworten

Hallo

klares NEIN! Aus diversen Gründen:

- Doppelschliff (Dolch) ist verboten

- geschwärzte Klinge ist verboten da militärisch

- es gibt keinen Grund das du diese Waffe mitführen musst

- es ist eine Waffe, nichts anders. 

- solltest du unter 18 sein darfst du das Ding gar nicht haben. 

Lass das bleiben, dafür gibt es empfindliche Strafen

°LG

Wann du dir die Mühe machen würdest, alle Infos zu dem Messer zu lesen, könntest du dir die Frage sparen. Woher weißt du, daß das Messer 11,2 cm groß ist? Ich hab auf der Seite nur die Gesamtlänge von "ca. 22cm" gefunden.

Da sich parkatisch alle deine Fragen um Waffen drehen, solltest du dich vielleicht mal mit einem passenden Schützenverein in Verbindung setzen, die kennen sicher auch alle Bestimmungen zum Waffengesetz.

Traurig, wenn man sich in deinem Alter daurnd mit Waffen beschäftigt.

NEIN.

Das Messer ist beidseitig geschliffen und zählt somit als Hieb- und Stoßwaffe.

Besitz ab 18  Jahren erlaubt, Führen nach WaffG §42a Abs. 1 Nr. 1 verboten und mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ belegt.

Nope.

Kampfmesser. Besitz ab 18 und grundsätzliches Führverbot nach § 42a WaffG.