Darf ich die Kreditkarte meiner Schwester nutzen? Ist diese denn übertragbar?

7 Antworten

Trotz der Erlaubnis deiner Schwester wird es wohl nur möglich sein, mit der entsprechenden PIN Geld am Automaten abzuholen. Da eine Kreditkarte personengebunden ist und deine Schwester diese daher z.B. auch auf der Rückseite unterschreiben musste, kannst du damit nicht im Geschäft einkaufen. Eine mündliche Erlaubnis/Berechtigung ist dabei absolut uninteressant, eine schriftliche Berechtigung genauso, solange deine Schwester nicht eine Partnerkarte für dich beantragt hat, die du entsprechend nutzen könntest.

An der Kasse kannst du damit nicht zahlen, da dort bei Kreditkarte die Unterschrift verlangt wird. Unterschreiben kann nur deine Schwester. Abheben am Automaten ist kein Problem, wenn du die PIN hast.

Wenn du der Bruder bist, bekommst du am Schalter vermutlich ( trotz PIN ) kein Geld. Der Automat macht keine "Gesichtskontrolle", mit der PIN kann jede(r) Geld abheben.

Am Supemarkt gibt es eventuell weniger Probleme, aber du kannst nicht unterschreiben.


Deine Schwester kann eine Karte für dich beantragen, dann gibt es überhaupt keine Probleme mehr. (kostet aber ein paar Euro pro Jahr )

Sofern du eine Geheimnummer der Karte kennst, kannst du damit Geld abheben, aber nicht als Zahlungsmittel, denn die ist auf die Person finxiert (auch von der Unterschrift).

Hallo rashidmahmud,

Kreditkarten sind nicht übertragbar. Derjenige auf den Diese ausgestellt ist darf weder die Geheimzahl, noch die Karte weitergeben.

Schöne Grüße

PS: Es machen jedoch trotzdem einige. Wenn Deine Schwester z. B. anzeige wg. Kartenmissbrauch erstellt bist Du dran.