Darf ich die Kreditkarte meiner Schwester nutzen? Ist diese denn übertragbar?
Meine Schwester ist nicht mehr in Deutshcland (hat Angelegenheiten) außerhalb und deswegen hat sie für mich 100 Euro auf der Sparkasse (als kleines Geschenk liegen lassen), sie meinte ich solle einfach immer mit ihrer Karte zahlen und Geld abheben von der 100 Euro und für die 2 wochen machen was ich will.... jetzt hab ich mich heute morgen ggefragt ob es überhaupt legal ist das ich mit ihrer Karte zahlen (sie hat mir dafür die Berechtigung sowohl schriftlich als auch mündlich gegeben) und sie benutze? oder komme ich da im Konflikt .. sie gab mir auch ihre PIN nummer (wir sind uns sehr vertrauenswürdig und ich würde auch keinen Mist bauen). Außerdem kann ich sehr gut auf Sachen aufpassen..
Hat jemand Erfahrung mit Gesetz usw?
7 Antworten
Trotz der Erlaubnis deiner Schwester wird es wohl nur möglich sein, mit der entsprechenden PIN Geld am Automaten abzuholen. Da eine Kreditkarte personengebunden ist und deine Schwester diese daher z.B. auch auf der Rückseite unterschreiben musste, kannst du damit nicht im Geschäft einkaufen. Eine mündliche Erlaubnis/Berechtigung ist dabei absolut uninteressant, eine schriftliche Berechtigung genauso, solange deine Schwester nicht eine Partnerkarte für dich beantragt hat, die du entsprechend nutzen könntest.
An der Kasse kannst du damit nicht zahlen, da dort bei Kreditkarte die Unterschrift verlangt wird. Unterschreiben kann nur deine Schwester. Abheben am Automaten ist kein Problem, wenn du die PIN hast.
Wenn du der Bruder bist, bekommst du am Schalter vermutlich ( trotz PIN ) kein Geld. Der Automat macht keine "Gesichtskontrolle", mit der PIN kann jede(r) Geld abheben.
Am Supemarkt gibt es eventuell weniger Probleme, aber du kannst nicht unterschreiben.
Deine Schwester kann eine Karte für dich beantragen, dann gibt es überhaupt keine Probleme mehr. (kostet aber ein paar Euro pro Jahr )
Sofern du eine Geheimnummer der Karte kennst, kannst du damit Geld abheben, aber nicht als Zahlungsmittel, denn die ist auf die Person finxiert (auch von der Unterschrift).
Hallo rashidmahmud,
Kreditkarten sind nicht übertragbar. Derjenige auf den Diese ausgestellt ist darf weder die Geheimzahl, noch die Karte weitergeben.
Schöne Grüße
PS: Es machen jedoch trotzdem einige. Wenn Deine Schwester z. B. anzeige wg. Kartenmissbrauch erstellt bist Du dran.