Darf ich den Führerschein erst ab 21 machen?

6 Antworten

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Daß die Führerscheinbehörde anordnen würde, daß man erst ab 21 eine Fahrerlaubnis für PKW machen dürfte, ist ausgemachter Unsinn und eine der vielen falschen Legenden, die sich aber immer noch hartnäckig halten.

Richtig ist, daß Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist. Wenn man das oft genug macht, landet man dafür irgendwann im Knast. Abgesehen davon kann das Kraftrad als Tatwerkzeug auch eingezogen werden.

Neben der eigentlichen Strafe setzt der Richter auch eine Sperrzeit fest, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde keine Fahrerlaubnis ausstellen darf. Und diese Frist beträg von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Unabhängig davon muß man, wenn mann häufiger auffällt, auch erst mal zur MPU ("Idiotentest"), damit man eine Fahrerlaubnis bekommt.

DameDepp 
Beitragsersteller
 06.11.2011, 14:14

Und deine Meinung? Was glaubst du werd ich machen müssen?

skyfly71  06.11.2011, 15:38
@DameDepp

Na, beim zweiten Mal wirds ein paar Sozialstunden geben und ne Sperrfrist von vielleicht einem Jahr. Alles andere würde mich eher wundern. Falls es diesmal zu einer Gerichtsverhandlung kommt, was denkbar wäre, dann kommen allerdings vermutlich Gutachterkosten von mehr als 1000,- auf Dich zu - WENN denn das Moped begutachtet wird.

. die sperrzeit für fahren ohne fs entscheidet allein die zuständige verkehrsbehörde

Falsch, das entscheidet der Richter

patchman2  29.10.2011, 11:04

ohne strafantrag kein gerichtstermin!

ginatilan  29.10.2011, 11:23
@patchman2

den Strafantrag stellt aber nicht die Fsst

skyfly71  29.10.2011, 11:26
@ginatilan

Au weia....^^ Leute, beschäftigt euch doch mal mit StGB und StVG, bevor ihr hier mit Weisheiten um euch schmeißt^^

ginatilan  29.10.2011, 12:18
@skyfly71

Au weia....^^ Leute, beschäftigt euch doch mal mit StGB und StVG, bevor ihr hier mit Weisheiten um euch schmeißt^^

was ist an meinen zwei Kommentare denn falsch???

eine (mögliche) Sperrfrist wird nicht von der Fsst verhängt und die Fsst stellt auch keinen Strafantrag, also, was ist daran jetzt falsch????

skyfly71  29.10.2011, 19:08
@ginatilan

Strafantrag und das Delikt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" haben überhaupt nix miteinander zu tun, weil das nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen verfolgt wird. Und ein Strafantrag und ein Gerichtstermin haben schon mal GAR nix miteinander zu tun. Es gibt Gerichtstermine ohne Strafantrag und Strafanträge ohne Gerichtstermin^^

Bezüglich der Sperrfrist hab ich mich tatsächlich verlesen. Die wird ausschließlich von einem Richter verhängt, das stimmt.

ginatilan  30.10.2011, 16:09
@skyfly71

Danke für deine Info, ich lerne immer gerne hinzu

ab 30 darfst du denn dann erst machen glaub ich

DameDepp 
Beitragsersteller
 29.10.2011, 10:52

ne das ganz sicher nicht xD

SgtMiller  29.10.2011, 11:04
@DameDepp

Wenn Du weiter ohne fährst kann das sogar noch viel länger dauern !

Mit Deiner Einstellung wird die Behörde davon ausgehen dass Du nicht geeignet bist ein Kraftfahrzeug zu führen. Und Du wirst mit schöner Regelmäßigkeit die MPU nicht bestehen.

Bei wiederholung wird die Strafe auf jeden Fall höher. Kann auch sein das die Führerscheinsperre höher ausfällt. Selber schuld. Ob Du fahren kannst interessiert niemanden.

führerschein ab 16 für kleinkrafträder. die sperrzeit für fahren ohne fs entscheidet allein die zuständige verkehrsbehörde