Darf ich bei meiner Freundin wohnen (Schwarzwohnen)?
Hallo, habe leider nichts gefunden was direkt meiner Situation entspricht. Und zwar, meine Freundin und ich sind seit etwa einem Jahr zusammen und leben getrennt über 600 km in zwei verschiedenen Bundesländern. Ich mache nebenbei noch eine Ausbildung, mit der ich nächstes Jahr im Juni/Juli fertig sein werde. Meine Frage dazu jetzt: Meine Freundin wohn mit ihren Eltern in einem Eigentumshaus, (Erdgeschoss Großeltern - 1ster Stock Meine Freundin und dann evtl. Ich - 2ter Stock Ihre Eltern). Ihre Eltern würden mich wohl eine Zeit lang dort wohnen lassen, da meine Freundin noch nicht 18 ist und ich würde gerne wissen wie das ist mit dem Amt etc. Meine Freundin meinte das Amt dürfe das nicht mitbekommen, sonst muss ich Miete an ihre Eltern zahlen und das Amt bezieht das Geld direkt von ihren Eltern. Ergibt für mich aber keinen Sinn, denn wieso vermiete ich ein Eigentumsgrundstück wenn ich das Geld sowieso ans Amt abgeben muss. Wie ist die rechtliche Grundlage, darf ich bei ihr wohnen, brauche ich bestimmte Vorraussetzungen und was ist zu beachten? Was passiert wenn ich mich da anmelden lassen, versucht mir soviele Antworten zu liefern wie es geht, vielen Dank und schönes Wochenende.
6 Antworten
Wieso sollte welches Amt eine möglicherweise gezahlte Miete einziehen? Wenn Du Miete an den Eigentümer des Hauses zahlst (vermutlich also an die Eltern oder Großeltern), dann zieht hier kein Amt diese Miete ein. Es sei denn, hier bezieht jemand staatliche Leistungen wie Hartz4. Ansonsten müsste der Eigentümer diese Mieteinnahmen nur ans Finanzamt melden. Denn Mieteinnahmen ist zu versteuerndes Einkommen.
Welches Amt?
Eigentlich egal. Kein Amt kann bestimmen ob jemand Miete zahlen muß oder nicht.
Wenn das jemand bestimmen/verlangen kann ist es der Eigentümer bzw. der der Wohnraum zur Verfügung stellt..
Zu beachten ist das Du Dich beim EMA ummelden mußt wenn Du dort einziehst.
Dazu benötigst Du die Wohnungsgeberbestätigung.
Das hat mit Miete oder Mietvertrag rein gar nichts zu tun.
Hey,
das mit den Eltern habe ich nicht ganz verstanden wie du es beschrieben hast. Also wenn man ein Haus besitzt und auf staatliche Leistungen angewiesen ist, darf man das Haus behalten und die Kosten werden übernommen aber das ist ein anderes Thema.
Du darfst bis 6 Wochen dort untergebracht sein und es bedarf keiner Meldung. Du kannst dich aber auch erkundigen wie es wäre wenn du dort einen 2ten Wohnsitz angibst. Einfach sowas angeben wie du bist gelegentlich dort, auch mehrere Nächte.
Du hast auch geschrieben, das du in Ausbildung bist, das heißt du verdienst ja dann was, also Ausbildungsvergütung und dein Kindergeld. Wo ist denn nu das Problem ? Und ja, selbst wenn du dort vor hast zu wohnen, wäre es angemessen und mehr als Anständig auch etwas dazu beizutragen. Sagen wir du hast 600€ im Monat zur verfügung und die Eltern bieten dir obdach und verpflegung und den rest wie Waschmaschiene, heizung , Strom usw. Dann wäre es nur fair wenn du zumindest 200-250€ von dir aus dazu beisteuern würdest. Im Enddeffekt kommst du trzd wesentlich günstiger davon als wenn du eine eigene Wohnung hättest. Und bestimmte Voraussetzungen brauchst du keine, es sein denn du beziehst Alg2(Hartz4), dann bräuchtest du das Einverständnis vom Amt, da man unter 25 Jahren wenn man vom Staat lebt nicht einfach so umziehen darf.
Ich hoffe konnte helfen.
Gruß
Warum bist Du da gezwungen vom Amt her Miete zu bezahlen, das wäre jetzt das erstmal wo ich das höre.
Und warum zieht das Geld dann so einfach das Geld ein?! Hab ich jetzt auch noch nie gehört!
Weis ja nicht, möchte da jetzt auch niemand was unterstellen, aber kann es vielleicht sein das se irgendwie Finanzielle Schwierigkeiten haben bei denen das Geld bzw die Miete gepfändet wird?!
Aber wie gesagt hab keine Ahnung was dies Angeht des war halt so ein Gedanke der mir durch den Kopf geschwirt ist als ich das gelesen habe!
Auch ich verstehe nicht, wieso ein Amt (welches Amt?) Mieteinnahmen konfiszieren würde, die ein Hauseigentümer durch Vermietung erzielt.
Außerdem kann niemand gezwungen werden, bei Vermietung oder Zur-Verfügung-Stellung eines Teils des eigenen, selbstgenutzten Wohnraums eine ortsübliche Miete zu verlangen.
Wenn die Eltern deiner Freundin dich als Dauergast haben möchten, warum sollte ihnen das verboten werden? Man kann doch mit seinem eigenen Eigentum tun, was man möchte?