Was ist schwarz wohnen?
Hallo, ich halte diese Frage so kurz wie möglich. Ich M/20 habe eine Ausbildung, die nächstes Jahr im Juni/Juli fertig ist. Nach der Ausbildung möchte ich zu meiner 600km wohnhaften Freundin W/17 ziehen. Sie wohnt in einem Haus in der ihre Großeltern im Erdgeschoss wohnen, sie im ersten Stock und ihre Eltern im zweiten Stock. Aufgrund dessen, dass ihr Bruder vor kurzem ausgezogen ist, ist in diesem Abteil also Platz für mich. Jetzt hat mich meine Freundin gestern angesprochen, was auch der Grund ist wieso ich diese Frage stelle: Ihr Eltern meinten, dass wenn ich zu ihnen ziehe, ich dort schwarz wohnen müsste, weil wenn ich mich beim Amt melden würde, dann müssten ihre Eltern Miete von mir verlangen, und das Amt bekommt diese Miete. Ich habe es auch nicht glauben können und verstehe es auch nicht ganz. Kann mir bitte nur jemand erklären ob ich auf einem Eigentumsgrundstück einfach wohnen darf, wenn ich die Genehmigung von dem Eigentümer habe und muss ich irgendetwas machen wenn ich mich beim Amt anmelde? Miete zahlen etc? Wenn ich die ersten Monate Arbeitslosengeld beziehen würde, weil ich dann eben auf Jobsuche bin, würde das was an der ganzen Sache ändern? Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Also normalerweise kann man doch mietfrei wohnen, wenn das angeboten wird. Was ist mit den ganzen unverheirateten Paaren, bei denen einer zum anderen zieht und der ursprüngliche Mieter noch Miete zahlt, der zugezogene Partner dann vielleicht Lebensmittel bezahlt?
Sicherlich darf man auch wenn man arbeitslos ist derart wohnen. Es kann aber sein, dass dann deine Freundin und du als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Das hat aber meines Wissens nichts mit der Miete zu tun, es sei denn evtl., sie würde halt ihren Eltern Miete zahlen. Angenommen, du bleibst mietfrei bei deinen Eltern wohnen und wirst arbeitslos. Das ist dann doch auch nicht schwarz wohnen, wenn man es dem Amt meldet. Also das Arbeitsamt wird dann doch nicht von deinen Eltern verlangen, dass sie dir Miete abehmen müssen, wenn sie das gar nicht wollen?!
Ich habe jedenfalls schon mehrfach bei Verwandten (Pflegebedürftigkeit, Übergangszeit bis zur neuen Wohnung etc.) und Freunden (Übergangszeit bis zur neuen Wohnung oder einer hat gerade wenig Geld) mietfreies Wohnen in einem Zimmer des Hauses/ der Wohnung mitbekommen und da hat nie jemand gefragt, auch wenn bei der Pflegebedürftigkeit ja Pflegegeld gezahlt wurde und der Pflegedienst kam.
Hat mir sehr weiter geholfen, Danke schön :)
Ihr Eltern meinten, dass wenn ich zu ihnen ziehe, ich dort schwarz
wohnen müsste, weil wenn ich mich beim Amt melden würde, dann müssten ihre Eltern Miete von mir verlangen, und das Amt bekommt diese Miete.
Das ist Dummfug hoch 3.
Kein Amt der Welt kann von einem Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung verlangen das er von zuziehenden Personen Miete verlangen muß. Und wenn der Eigentümer Miete verlangt ist das seine Kohle.
Man stelle sich vor die z. B. frisch angetraute Ehefrau zieht zu ihrem Mann ins Haus und er müßte "von Amtswegen" Miete von ihr verlangen.
Das einzige was Du machen mußt ist Dich binnen 2 Wochen nach Einzug beim EMA (Einwohnermeldeamt) ummelden.
Da hat aber mit Miete zahlen rein gar nichts zu tun.
Dazu brauchst Du lediglich die Wohnungsgeberbestätigung. Diese muß der Eigentümer, die Eltern oder Großeltern der Freundin, ausstellen.
Als "schwarz wohnen" könnte man es bezeichnen wenn der Pflicht gemäß § 19 Bundesmeldegesetz nicht nachgekommen wird.
Das kann für Wohnungsgeber und/oder Wohnungsnehmer empfindliche Bußgelder zur Folge haben.
So einfach ist das wohl nicht.
Offenbar leben die Eigentümer von Hartz 4 .. und offenbar dürfen sie das Immobilieneigentum behaltrn, weil dss Amt nichts preiswerteres zur Verfügung stellen kann. Und das Amt bezahlt dann auch die Nebenkosten.
Und muss natürlich ein nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählender Mitbewohner sich beteilgen ! Warum soll ich das bezahlen (ich als Steuerzahler ..)
Absoluter Blödsinn!
Du musst Dich da melden, wo Du wohnst, sonst gibt das Ärger, wo soll denn die amtliche Post hin. Wenn Du normales Arbeitslosengeld bekommst, ist sowieso alles kein Problem. Würdest Du Hartz bekommen, würdest Du mit Deiner Freundin eine Bedarfgemeinschaft bilden, aber auch da könnte man noch was machen, von wegen das erste Jahr nicht, da auf Probe