Darf ich an einem öffentlichen Fluss ohne weiteres FKK betreiben?

11 Antworten

Ja darfst Du. ich zitire mal:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Und nun meine Meinung (ist keine Rechtsberatung):

Da nackt sein keine Handlung sondern ein Zustand ist, ist es auch nicht verboten. Wenn Du dabei sexuelle Handlungen vornimmst, sieht es anders aus. Bei der aktuellen Rechtssprechung gibt es noch solche Spitzfindigkeiten. Wenn Du an einem Ort nackt bist, wo es wirklich niemand erwarten kann, z.B. Fußgängerzone, kannst du durchaus Ärger bekommen. Im eigenen Garten oder der eigenen Wohnung, egal ob einsichtig oder nicht und in der freien Natur und da vor allem in Wassernähe, gibt es rechtlich keine Probleme, höchstens übereifrige Beamte. Die werden aber nur tätig wenn es jemand meldet, die meisten gehen auch inzwischen ganz vernünftig mit so etwas um.

Grüße, lukas

Das darfst du in Deutschland normalerweise schon, wenn dort überhaupt Baden und Sonnen erlaubt ist, und wenn dort vom keine Kleiderordnung eines Betreibers solches verbietet.

Öffentliche Nacktheit ist Deutschland heutzutage nur dann als "Belästigung der Allgemeinheit" eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie am jeweiligen Ort die öffentliche Ordnung unmittelbar beeinträchtigt. Solches liegt bei Badestränden nach heutiger Rechtsprechung generell nict vor. "Nacktheit in Strandnähe" ist in Deutschland legal, soweit eben keine anderen lokalen Bestimmungen dagegen sprechen.

Dass man auffällt, wenn man als einziger unter Angezogenen FKK macht, das ist eine andere Sache, ich würde mir so was nicht antun.

Aber an abgelegenen Strandabschnitten weiter draußen, wo die Menschen sich nicht auf der Pelle hocken - da spricht nichts dagegen, auf störende Badekleidng zu verzichten.

Die Rechtslage ist je nach Ort unterschiedlich. In Bayern z:B. gibt es eine einheitliche Badeverordnung die vorschreibt das die Geschlechtsteile bedeckt sein müssen. In Mecklemburg-Vorpommern ist das hingegen je nach Kommune unterschiedlich geregelt und einzelne Badeverordnungen enthalten keine Vorschriften zur Badebekleidung.

Mixia  24.02.2013, 23:14

Naja, diese bayerische Badeverordnung ist natürlich kurios. Sie wird auch im zweiten Satz durch alle möglichen Ausnahmen aufgeweicht, z.B. für Plätze, an denen die badende Person nach den gegebenen Umständen damit rechnen kann, dass Unbeteiligte sie nicht sehen. Also Ball flach halten!

Remmelken  25.02.2013, 07:27
@Mixia

Ich wollte eigentlich darauf hinaus das man sich mit dem jeweiligen Ortsrecht auseinandersetzten muss.

Mixia  25.02.2013, 10:34
@Remmelken

Da hast du natürlich völlig Recht. Wo auch immer man ist, kann der Hausherr eine Kleiderordnung vorschreiben, an die man sich zu halten hat.

FKK ist in der Öffentlichkeit verboten! Da spielt es keine Rolle ob es ein öffentlicher Fluss ist, ein öffentlicher Stadtpark oder ein öffentlicher Bus.

Nur auf nicht-öffentlichen Gelände mit ausreichend Sichtschutz ist FKK erlaubt.

Mixia  05.06.2011, 23:16

Quatsch, das war zu Zeiten als der gute alte Kaiser Wilhelm noch regierte :-)

Die allermeisten FKK-Gebiete sind öffentlich, egal ob explizit ausgewiesen oder toleriert. Und Sichtschutz mag mancherorts sinnvoll und erwünscht sein, ist aber überhaupt nicht vorgeschrieben. FKK ist überall dort erlaubt, wo niemand unangemessen gestört wird. Und das ist die Regel an Stränden in Deutschland.

dany1993  05.06.2011, 22:45

was is mit der bahnhofstoilette?

Die Frage ist hier eigentlich schon beantwortet: Nach der Rechtslage ist FKK eine "Belästigung der Öffentlichkeit" und damit nicht strafbar. Wenn man angezeigt wird, muss man allerdings mit einem Bußgeld rechnen. Das kommt zwar einer Strafe fast gleich, hat aber den Unterschied, dass man dann nie als "vorbestraft" gilt.Es ist auch nach der Rechtslage völlig unwichtig, ob Dich Kinder nackt sehen oder nicht. Darüber regen sich evtl. nur die Eltern auf.Ich würde mir einen ruhigen Platz an einem Fluß suchen und dort nackt sein.

Oder hast Du schon mal daran gedacht, nackt in einem Boot zu rudern? Das machen viele!

lukasHH  07.06.2011, 10:13

Moin,

"Nach der Rechtslage ist FKK eine "Belästigung der Öffentlichkeit""

durchaus nicht!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn Gott gewollt hätte, dass wir nackt sind, dann wären wir so geboren. Und genau darauf nimmt unsere Rechtsprechung auch Rücksicht.

Siehe meine Antwort.Grüße, lukas