Darf ich an ein Reihenmittelhaus einen Balkon bauen?
Habe vor mir ein Reihenmittelhaus zu kaufen und im Schlafzimmer das Fenster gegen eine Glastür auszutauschen um da einen Balkon aus Holz dran zu bauen.
Technisch dürfte das ja kein Problem sein aber darf ich das überhaupt? Muß ich das beim Bauamt genehmigen lassen? Oder woanders? Kostet es was einen Antrag zu stellen und wie lange dauert sowas?
Danke für Hilfen. MfG Mateng
3 Antworten
Das musst Du auf alle Fälle genehmigen lassen und wahrscheinlich müssen sogar auch die Nachbarn dafür zustimmen.
Geh auf's Bauamt und lass Dich beraten - die beißen nicht ;)
Richtig ist, dass es sich hier um eine genehmigungspflichtige Anlage handelt. Der Nachbar muss nicht gefragt werden, solange die sogenannten Abstandflächen auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden können. Dies ist bei Deinem Fall vermutlich der Fall, wenn der Balkon (oder wahrscheinlich wird es gar kein Balkon sondern ein Altan) mindestens 3m von der Nachbargrenze entfernt ist. Die Kosten für den BAUANTRAG (Architekt) schätze ich auf 200,- bis 600,- €, je nach Aufwand. Hinzu kommt die Gebühr für die BAUGENEHMIGUNG, dürfte unter 100,- € liegen. Dein Architekt muss zunächst auch den Bebauungsplan prüfen, falls einer vorliegt. Sollte der Balkon (Altan) nur möglich sein, wenn dieser weniger als 3m von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet wird, wird es komplizierter. Das sprengt dann dieses Forum und muss individuell betrachtet werden. Neben dem Bauantrag benötigst du noch eine Statik. Hierfür wird nochmal ein vergleichbarer Betrag wie für den Bauantrag fällig. Die Bearbeitungszeit bei Architekt/Statiker sollte 2 Tage nicht überschreiten. Bei der Baugenehmigung gibt es erhebliche Unterschiede in Abhängigkeit von der Qualität der Bauaufsichtsbehörde. Von 2 Tagen bis 8 Wochen dürfte alles drin sein. Mehr als 3 Monate Bearbeitungszeit ist dem Bauamt nicht erlaubt. Ach noch etwas: Sollte auf Deinem Vorhabengrundstück eine sogenannte "Baulast" liegen, so ist der Lageplan von einem öffentlichrechtlich bestelltem Vermessungsingenieur zu erstellen, was weitere Gebühren nach sich zieht. Alle hier gemachten Angaben beziehen sich auf das Baurecht in NRW. Andere Bundesländer können abweichende Regelungen haben. Ich hoffe, Dir hiermit geholfen zu haben. PS: Die Antwort von Franzifh kann ich nicht nachvollziehen, da dies bauordnungsrechtlich überhaupt keine Rolle spielt!!
Kommt ganz drauf an ob es reales Grundstückseigentum ist oder ist es Wohnungseigentum?