Darf ich am Waldrand ein Lagerfeuer machen?
Hallo, ich wollte meinen Geburtstag auf einem Grundstück am Wald feiern. Dieses Grundstück gehört uns. Nun stellt sich die frage ob wir ein lagerfeuer machen dürfen ? Man könnte ja zb. ein größeres Loch graben und dort drin das Lagerfeuer machen, oder auch in einem Feuerkorb. Darf man das oder braucht man egal für welche art des Lagerfeuers eine genemigung ?
16 Antworten
Wenn das Grundstück nicht im Wald, sondern nur am Waldrand ist, darf man ein Feuer machen,um z.B. das auf dem Grundstück anfallende Grüngut zu verbrennen. Solche Feuer müssen jedoch bei der Gemeinde angemeldet werden und müssen permanent durch einen Erwachsenen beaufsichtigt und entsprechend gesichert werden.
Nein, auf keinen Fall. Höchste Brandgefahr!
Ganz so eindeutig ist das nicht. Das wird unterschiedlich gehandhabt. In meiner Nachbargemeinde gibt es einen öffentlichen Grillplatz direkt am Waldrand - keine 20m entfernt.
Deine Frage ist im jeweiligen Landeswaldgesetz geregelt. In Baden-Württemberg ist es z.B. NICHT grundsätzlich verboten. Zitat: "§ 41 Waldgefährdung durch Feuer(1) Wer in einem Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald 1. außerhalb einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzündet oder unterhält oder offenes Licht gebraucht, 2. [...], 3. [...] bedarf der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist. (2) Einer Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen nicht 1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 a) der Waldbesitzer [...], b) [...], c) [...], d) Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt. Eine Übersicht mit Links zu den jeweiligen Landeswaldgesetzen findest Du hier: http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180
auf dem eigenen Grundstück dürft ihr es schon, wenn ihr es mit Verstand macht und nichts und niemanden Gefährdet. Allerings solltet ihr vorher die Feuerwehr infomieren über euerh Vorhaben. Schon allein, daß sie bescheid weiß, wenn jemand meldet, am Waldrand Flammen zu sehen.
Nein Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten, man darf ja noch nicht mal im Garten ein Feuer machen ohne es vorher bei der Stadtverwaltung anzumelden...
Das ist aber nicht überall gleich, sondern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Einige dulden tatsächlich alle offenen Feuer, sofern es nicht im Wald oder in Waldnähe ist. Andere wiederum erlauben selbst im privaten Garten kein offenes Feuer. Darum immer beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.