Darf ich als Privatperson Bearbeitungsgebühren erheben?

7 Antworten

Klar kannst du Gebühren erfinden und erheben. Nur du wirst keinen Dummen finden, der diese Gebühren akzeptiert und bezahlt.

rein rechtlich darfst du sie erheben, rein rechtlich hast aber auch kein Anspruch auf Bezahlung.

Das Traurige ist doch, dass du immer nach einer „gesetzlichen Grundlage“ verlangst. Ich kann dir doch auch einen Kostenkatalog vorlegen, in welchem steht, dass du mir 10.000 Euro zahlen musst, wenn du mich anguckst. Wenn du mich dann anguckst schreibe ich dir eine Rechnung über 10.000 Euro schreiben. 

Es gibt aber schlichtweg keine gesetzliche Grundlage dafür, dass diese Zahlung wirklich geleistet werden muss. Deshalb wird dir auch niemand mit „Das ist gemäß §x BGB verboten“ kommen. Du kannst fordern, was du willst. Wenn du vor Gericht gehst, um die Summe einzufordern, wirst du ausgelacht und die Prozesskosten und die Anwaltskosten der Nebenseite gehen ohne deine Zustimmung an dich. Aber dann kannst du ja versuchen, beim Gericht deine Arbeitsstunden und die Kosten für die Briefmarke und die Kosten für die Fahrt zum Briefkasten geltend zu machen.

Du kannst viel fordern, wenn der Tag lang ist. Eine Zahlungspflicht ergibt sich damit noch lange nicht. Dazu müsste es einen vertragliche Vereinbarung geben.

Was möglich ist: Wenn du Gläubiger bist und ein Unternehmen mit einer Forderung in Verzug ist, kannst du 40€ Mahnpauschale fordern.

Die "nerven" dich doch nur deshalb weil Du deinen Pflichten nicht nachkommst, dies ist dein Verschulden.

Aufwandentschädigung könntest Du dann von jemanden verlangen, dessen Verschulden es ist.

Natürlich nicht. Würde ich auch nicht zahlen. Auf welche Rechtsgrundlage möchtest du die denn in Rechnung stellen?

~TheMentalist