Darf ich als Minderjähriger Sachen im Wert von 1000€ kaufen?

11 Antworten

Nein, außer du bekommst soviel Taschengeld, dann ist das mitinbegriffen, da die Eltern dadurch dem indirekt zustimmen, dass du so viel ausgeben darfst... Aber ich denke nicht, dass du im Monat soviel bekommst und daher NEIN

Du bist nicht voll geschäftsfähig. Für "Kleinigkeiten" greift der Taschengeldparagraph, also ein Wert den Du Dir durch sparen über wenige Monate zusammen tragen kannst. Was darüber hinaus geht ergibt Verträge die "Schwebend unwirksam" sind, also von Deinen Eltern jederzeit wieder Rückabgewickelt werden können.

Auch der Verkäufer weiß das und wird ggf verlangen, dass der Kaufvertrag von Deinen Eltern unterschrieben wird weil er befürchten muß das der Kauf sonst Rückabgewickelt werden könnte.

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt folgendes, aberbei der Summe dürfte es nicht zutreffen:

Taschengeldparagraph

ist von Einzelhandelsunternehmen beim Verkauf an Minderjährige zu beachten. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Minderjährige nur Willenserklärungen ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeben können, durch die sie lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen.

Davon gibt es zwei Ausnahmen, die im sog. Taschengeldparagraphen geregelt sind.

Der Taschengeldparagraph des § 110 BGB bestimmt, dass ein von Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossener Kaufvertrag nur wirksam ist, wenn der Minderjährige die finanziellen Verpflichtungen, die er durch den Kaufvertrag eingeht, aus seinem Taschengeld oder aus Mitteln begleichen kann, die ihm für diesen Zweck überlassen worden sind.

Da die Verkaufskräfte im Einzelhandelsgeschäft nicht die Höhe des Taschengeldes kennen und auch nicht wissen können, ob die Mittel für den Kaufzweck von den Eltern vorgesehen sind, ist bei der Abwägung, ob etwas verkauft werden soll oder nicht, die Höhe des Taschengeldes am pädagogisch Sinnvollen zu messen. Auch der Verkauf auf Raten verbietet sich, weil es sich um einen zustimmungsbedürftigen Vertrag handelt.

Theoretisch kannst Du den PC rechtsgültig kaufen, ohne aber nicht gegen das Einverständnis der Eltern.

Das Problem für den Händler beim Zugrundelegen des §110 BGB ist, dass Du ihm nicht rechtsverbindlich versichern kannst, dass Dir das Geld zur freien Verfügung steht. Deshalb könnten Deine Eltern im nachhinein behaupten, dass Du das Geld nur zur Deckung von Alltagskäufen und Kleidung zur Verfügung steht.

Der Händler müsste in dem Fall den PC auch nach Monaten noch zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten.

Juristisch gesehen bist du eine Person die Minderjährig ist. Laut Gesetz also ein Person die keine volle Handlungsfreiheit hat. Wenn deine Eltern dir schriftlich eine Vollmacht mitgeben oder dir schriftlich Bestätigen das du dir so einen Pc kaufen darfst . Dann sieht es anders aus . Natürlich muss diese Vollmacht oder Bestätigung dem Händler vorlegen. Heimkinder die sich sowas leisten wollen brauchen dann von der entsprechenden Person ,ebenfalls eine Vollmacht.