Darf ich als Mieter die Dusche als Badewanne benutzen?

11 Antworten

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Hi,

natürlich darfst du deine Dusche als Wanne benutzen. Das kann der Vermieter nicht verbieten.

Wenn das Wasser aus dem Ablauf austritt und sich auf den Fußboden sammelt liegt eine (teilweise) Verstopfung vor und diesen Zustand solltest du beseitigen (lassen). Der Duschablauf muss das Wasser problemlos abführen können.

Denk mal ein bißchen weiter. Es gibt Wannen in allen Größen. Auch für Babys.

Ehm, wenn das ganze Wasser ständig auf den Boden läuft, gebietet eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass man das lässt. Da reicht eine undichte Stelle in den Fugen und der Boden fängt an zu schimmeln und Wasserschäden zu verursachen. 

emily2001  22.07.2017, 12:34

Ich finde es nicht norma, daß bei kleinen Mengen Wasser, die Dusche schon überläuft, da stimmt etwas nicht mit dem Abfluß!

Man sollte sich nicht immer ducken vor dem Vermieter!

Emmy

Stellwerk  22.07.2017, 19:57
@emily2001

Da hast Du Recht, dass der Vermieter das nachbessern muss. Aber wenn die Situation so ist, überflute ich doch nicht wissentlich mein Bad mehr als einmal. 

nein und der ablauf ist dafür geeignet

kann ihm doch sche1ßegal sein, ob das da 30 min lang abläuft, beeinträchtigt doch nur dich

du solltest aber irgendwie darauf achen, dass es nicht überläuft, verstehe ich eh nicht

wenn das wasser drin ist, ist alles ok, wenn es abläuft, läuft es über?

wie kann das sein?

emily2001  22.07.2017, 12:36

Denke ich auch!

Von so einem Verbot habe ich noch nichts gehört.

Aber ehrlich: Mir wäre das zu viel Arbeit. Kauf doch einfach eine Babybadewanne. Die kannst Du dann einfach ins Waschbecken oder die Toilette entleeren.

emily2001  22.07.2017, 12:36

Das wäre eine gute Lösung!

Emmy