Darf eine Schule (FOS) mir das freiwillige Wiederholen der 12. Klasse verweigern?

4 Antworten

Guten Tag, 

ich vermute mal, dass du das Abschlussjahr geschafft hast. Theoretisch dürfte Dir das Wiederholen der 12. Klasse niemand untersagen. Es sei denn, Du hast das Abschlussjahr schon ein Mal wiederholt.

Man hat nämlich das Recht, das Abschlussjahr 2 Mal zu absolvieren.

Gruß, Ralf

Wombl01 
Beitragsersteller
 01.08.2015, 10:15

genau, ich wollte in die 13. Klasse habe jedoch den Schnitt nicht erreicht. Habe dann längst, wo ich erkannt habe, dass ich leider den Schnitt nicht schaffen werden, einen Antrag gestellt, damit ich die 12. Klasse nochmal machen kann. Ich habe noch keine Klasse wiederholt und war auch nicht auffällig ( kein Verweis oder sonstiges )

ralf3  01.08.2015, 10:17
@Wombl01

Achso, Ihr habt sogar 13 Jahre... Dann ist die 12. Klasse an sich ja noch kein Abschlussjahr. Wenn man rechtzeitig einen Antrag auf Wiederholung des Schuljahres bei der Schulleitung gestellt hat, dürfte dass eig. kein Problem sein.

Wombl01 
Beitragsersteller
 01.08.2015, 10:19
@ralf3

ich bin auf der FOS. bedeutet 11. Klasse, dann die 12. Klasse (man muss da Prüfungen schreiben, dann hat man das Fachabitur erreicht ) und wen man will kann man in die 13. gehen, dann hat man sein Abitur.

ralf3  01.08.2015, 10:21
@Wombl01

Also, wie gesagt, mit einem rechtzeitigen Antrag dürfte dass ohne weiteres klappen.

Wombl01 
Beitragsersteller
 01.08.2015, 10:27
@ralf3

und wie soll ich jetzt weiter vorgehen? ich muss ihnen ja beweisen, dass sie dazu kein recht haben, nachdem ich rechtzeitig einen Antrag ausgestellt habe.

ralf3  01.08.2015, 10:31
@Wombl01

Du könntest einen Termin mit der Schulleitung, jetzt in Euren Ferien, ausmachen. Bei diesem Termin könnte man sich zusammensetzen und noch einmal über Situation reden. Es wird sich hier sicher eine Lösung finden. Voraussetzung ist aber, dass Du bereits im alten Schuljahr solch einen Antrag auf Wiederholung des Schuljahres gestellt hast.

Wenn die Klasse voll ist, kann die Wiederholung verweigert werden.

Natürlich kommt es dabei auch auf den "guten Willen" an. Wenn du häufig durch Abwesenheit geglänzt hast, neigt sich der gute Wille gegen den Nullpunkt.

Soweit ich weiß ist dafür ein Beschluss der Lehrerkonferenz notwendig, zumindest in NRW. Wenn die Nein sagt, ist es dann so.

Ja natürlich, wenn die Schule keinen Sinn darin erkennen kann. Du blockierst immerhin einen Schulplatz den Dritte ausfüllen könnten und verursachst Kosten ohne erkennbaren Gewinn.