Darf eine noch „Studentin“ mündliche Noten vergeben?
Hallo,
Darf eine Lehramt Studentin ( Mathe) mündliche Noten an Schüler vergeben?
Hatten diesen Fall mal. Darf sie also, obwohl sie noch nicht mal im Referendariat ist ,Schülern mündliche Noten geben, die dann auch noch in Zeugniss „normal“ mit ein berechnet werden?
Sie kennt die Schüler ja gar nicht, wenn sie z. B. nur eine „Vertretung“ darstellt für beispielsweise 2 Monate .
Das kann ja für viele Schüler ein großer Nachteil sein, vorallem wenn sie auf „der Kippe stehen.“
Ist das rechtmäßig?
1 Antwort
Wenn die Schule als Vertretung eine Studentin einsetzt und diese über einen längeren Zeitraum bleibt dann darf sie auch Noten vergeben. Allerdings hat bei der finalen Benotung der Fachlehrer das letzte Wort. Sie kann sie eintragen, ob die dan gilt liegt bei deinem Lehrer.