Darf eine nicht examinierte Pflegefachkraft die Schichtleitung übernehmen?
15 Antworten
Die Heimpersonalverordnung macht ganz deutliche Aussagen und damit sollte es klar sein.
§ 4 Eignung der Beschäftigten
(1) Beschäftigte in Heimen müssen die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen ausgeübte Funktion und Tätigkeit besitzen.
§ 5 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten
(1) Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.
§ 6 Fachkräfte
Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegerhelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.
§ 9 Ordnungswidrigkeit
- entgegen § 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 betreuende Tätigkeiten nicht durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrnehmen läßt, die die Mindestanforderungen nach § 6 erfüllen
Wer also trotzdem die Aufgaben einer Pflegefachkraft oder die Schichtleitung übernimmt, sollte sich über die Konsequenzen bewusst sein, die bei Pflege- oder Behandlungsfehlern auftreten können und es wird dann leider nicht nur die Fachkraft oder die Leitung haftbar gemacht. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und es ist letztendlich auch jedem bekannt, dass es nicht erlaubt ist.
Ich denke JA, es muss allerdings sichergestellt sein, dass auf der Schicht auch examinierte Pflegekräfte vorhanden sind. Schichtleitung hat ja erst einmal nichts damit zu tun, ob der Arbeitnehmer mit den Bewohnern/Patienten direkt in Kontakt kommt. Die Schichtleitung hat, wie der Name schon sagt, die Kollegen zu leiten und einzuteilen und somit vorrangig Verwaltungsaufgaben zu erledigen. Hier kommt es m.E. darauf an, wie die Schicht personell ausgestattet ist.
Das ist die Realität, wie es gehandhabt wird, aber eine Rechtsgundlage dafür kann ich nicht finden. Ich finde eher eine Rechtsgrundlage dafür, dass die examinierten Kräfte andere Aufgaben am Patienten nicht! delegieren dürfen. Aber das wird leider auch regelmäßig gemacht, so wie ich weiß.
Sollte nicht sein, kommt aber leider immer wieder vor.
Und was ist unter geeignetem Personal definiert?? Ich arbeite in einem Rehabetrieb als Med. Fachangestellte in der Pflege. Dort habe ich ca. 9 Jahre ohne irgendein Problem Schichtleitungen gemacht. Dann hieß es auf einmal (von einer neuen PDL) es können nur noch Krankenschwestern/-pfleger/Altenpfleger Schichtleitung machen. Einen "Gesetzestext" kann mir bis heute niemand vorlegen... Und jetzt ist es so das ich offiziell keine Schichtleitung machen "darf" wenn aber not am Mann ist soll man es machen...
Auf keinen Fall u ich würde mir das auch nicht aufhalsen lassen. Spricht mal wieder dafür, das nicht genügend Personal vorhanden ist. In jeder Schicht muß 1 exam Fachkraft vorhanden sein. Eigentlich 50/50 Quote, aber wo ist das schon???
Stimmt und so lange die Nichtfachkräfte sich weiterhin dafür vor den Karren spannen lassen, obwohl es verboten ist, wird sich daran auch nichts ändern.
Wenn in der Schicht examinierte Kräfte anwesend sind, muss auch von denen eine die Schichtleitung übernehmen und diese sitzt nicht nur vor den Verwaltungsaufgaben, leitet eine Schicht und teilt Leute ein (lernt man übrigends auch u.a. in der Ausbildung), die muss auch in allen anderen anfallenden Bereichen auf der Station qualifiziert sein und ebenso in der Grund- und Versorgungspflege voll mit arbeiten.