Darf ein/e Kioskverkäufer/in anderen Leuten Auskunft geben was ich bei ihr/ihm gekauft habe?
Ich wollte wissen ob ein/e Kioskverkäufer/in eines kleinen Standes z.B meiner Mutter (wobei das ja keine Rolle spielen sollte wer fragt) sagen darf was ich vor z.B 45 Minuten am Stand gekauft habe? Ich denke nein aber möchte es halt bestätigt haben von jemandem der es sicher weiss, ich wohne übrigens in der Schweiz.
12 Antworten
Eine Kioskverkäuferin unterliegt nicht der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie darf also sagen, wenn sie das denn möchte, was der einzelne Kunde gekauft hat. Ist sie eine Angestellte, so kann der Arbeitsvertrag dies anders regeln. Gehört ihr selbst der Kiosk kann sie es tun oder auch lassen.
Eine kioskverkäuferin hat keine Schweigepflicht! Deswegen darf sie Auskunft geben.
Die unterstehen keinerlei Schweigepflicht.... allerdings ist zu viel reden auch Geschäftsschädigend...
Warum sollte sie das nicht dürfen. Von einer Schweigepflicht bei Kioskbetreibern habe ich noch nie etwas gehört.
Sie darf es sagen. Sie hat ja keine Schweigepflicht. Wenn du Zigaretten heimlich vor deiner Mutter rauchst dann würde ich mich als junge verkleiden :'D
oder als Mädchen oder schicke jemand anderen rein