Darf eine Bausparkasse einen noch nicht voll besparte Bausparvertrag kündigen, weil der Darlehensanspruch unter 500 Euro liegt?

3 Antworten

lies dir mal das BGH-Urteil durch  § 5 bezüglich Spareinzahlungen:

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-02-21/xi-zr-185_16/

grubenschmalz  16.02.2018, 21:17

Wobei das sich hier auf den Ablauf von 10 Jahren NACH Zuteilungsreife bezieht, hier ist der BSK anscheinend AUS dem Jahr 2007, also die Zuteilungsreife noch keine 10 Jahre her ist.

Apolon  17.02.2018, 01:18
@grubenschmalz

Meinen Hinweis auf § 5 hast du scheinbar nicht verstanden!

Stand diese 500 Euro-Regelung in den AGB, die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig waren?

Trevrizent 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 17:17

Ja, die stand dort.

Diese Begründung ist ausreichend.

Daher zahle ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr ein

Eben. Du läßt ja erkennen, daß Du am vereinbarten Vertragszweck auch nicht mehr interessiert bist.

grubenschmalz  16.02.2018, 21:17

Du läßt ja erkennen, daß Du am vereinbarten Vertragszweck auch nicht mehr interessiert bist.

Da es durchaus nicht wenige BSKs gibt, die früher auch sehr deutlich damit geworben haben, dass man das auch als solide Sparanlage und das Darlehen keine Pflicht ist, halte ich deine Aussage für sehr fragwürdig und BSK-Lobby-Sprech.

GanMar  19.02.2018, 08:45
@grubenschmalz

Die Bausparkasse drängt keineswegs darauf, das Darlehen aufzunehmen. Aber die Kassen drängen darauf, bei Erreichen des eigenen Sparanteils - in der Regel 50% der BS-Summe - die Entscheidung für entweder das Darlehen oder die Auszahlung zu treffen. Und bis zum Erreichen des Ansparzieles wird eine regelmäßige Mindesteinzahlung erwartet. Nur wer also regelmäßig was einzahlt, spart auch. Wer nicht weiter spart, sondern nur das bereits angesparte Geld parkt und Zinsen kassiert, verfehlt den Vertragszweck. Das ist kein Lobby-Sprech, sondern findet sich tatsächlich ein wenig verklausuliert so in den Vertragsbedingungen. Ich konnte mich gegen eine Kündigung meines uralten, im aktuellen Zinstal jedoch recht lukrativen Bausparers auch nicht wehren, auch nicht mit juristischer Hilfe.

Trevrizent 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 18:02

Die Frage ist, ob die Auszahlung wirklich der einzige Vertragszweck oder nur eine Option ist. Zumindest wurde zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag abschloss, von der Bank auch damit geworben, dass der Vertrag eine Anlagemöglichkeit ist.

GanMar  19.02.2018, 08:37
@Trevrizent
dass der Vertrag eine Anlagemöglichkeit ist

Das ist zwar richtig - aber eben nur bis zu dem Moment, wo der Eigenanteil angespart ist, also der Vertrag zuteilungsreif wäre. Da gibt es aber dann irgendwo im Kleingedruckten versteckt eine Klausel betreffend eine regelmäßige Mindestsparleistung, die eben dazu zwingt, weiter anzusparen und nicht nur liegenzulassen. Mir selbst wurde auch ein äußerst lukrativer Bausparer gekündigt - mit einer zunächst seltsam erscheinenden Begründung. Hab's anwaltlich prüfen lassen. Die Kündigung entsprach leider den Bedingungen.