Darf eine Bausparkasse einen noch nicht voll besparte Bausparvertrag kündigen, weil der Darlehensanspruch unter 500 Euro liegt?
Meine Bausparkasse, die LBS, will meinen Bausparvertrag aus dem Jahre 2007 kündigen, obwohl er nicht voll bespart ist. Es fehlen aktuell noch 350 Euro, bis die volle Summer erreicht wäre. Daher zahle ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr ein, sondern die Summe erhöht sich lediglich um die Zinsen.
Nun begründet die LBS die Kündigung damit, dass der Darlehensanspruch (Bausparsumme abzüglich Guthaben) weniger als 500 Euro beträgt, sie aber laut der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Bauspardarlehen unter 500 Euro nicht mehr auszahlen muss.
Damit könne der vereinbarte Vertragszweck nicht mehr erreicht werden und daher kündigen sie nach § 488 Abs. BGB.
Ist diese Begründung ausreichend oder habe ich Erfolgschancen, wenn ich Widerspruch einlege?
3 Antworten
lies dir mal das BGH-Urteil durch § 5 bezüglich Spareinzahlungen:
Meinen Hinweis auf § 5 hast du scheinbar nicht verstanden!
Stand diese 500 Euro-Regelung in den AGB, die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig waren?
Ja, die stand dort.
Diese Begründung ist ausreichend.
Daher zahle ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr ein
Eben. Du läßt ja erkennen, daß Du am vereinbarten Vertragszweck auch nicht mehr interessiert bist.
Du läßt ja erkennen, daß Du am vereinbarten Vertragszweck auch nicht mehr interessiert bist.
Da es durchaus nicht wenige BSKs gibt, die früher auch sehr deutlich damit geworben haben, dass man das auch als solide Sparanlage und das Darlehen keine Pflicht ist, halte ich deine Aussage für sehr fragwürdig und BSK-Lobby-Sprech.
Die Bausparkasse drängt keineswegs darauf, das Darlehen aufzunehmen. Aber die Kassen drängen darauf, bei Erreichen des eigenen Sparanteils - in der Regel 50% der BS-Summe - die Entscheidung für entweder das Darlehen oder die Auszahlung zu treffen. Und bis zum Erreichen des Ansparzieles wird eine regelmäßige Mindesteinzahlung erwartet. Nur wer also regelmäßig was einzahlt, spart auch. Wer nicht weiter spart, sondern nur das bereits angesparte Geld parkt und Zinsen kassiert, verfehlt den Vertragszweck. Das ist kein Lobby-Sprech, sondern findet sich tatsächlich ein wenig verklausuliert so in den Vertragsbedingungen. Ich konnte mich gegen eine Kündigung meines uralten, im aktuellen Zinstal jedoch recht lukrativen Bausparers auch nicht wehren, auch nicht mit juristischer Hilfe.
Die Frage ist, ob die Auszahlung wirklich der einzige Vertragszweck oder nur eine Option ist. Zumindest wurde zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag abschloss, von der Bank auch damit geworben, dass der Vertrag eine Anlagemöglichkeit ist.
dass der Vertrag eine Anlagemöglichkeit ist
Das ist zwar richtig - aber eben nur bis zu dem Moment, wo der Eigenanteil angespart ist, also der Vertrag zuteilungsreif wäre. Da gibt es aber dann irgendwo im Kleingedruckten versteckt eine Klausel betreffend eine regelmäßige Mindestsparleistung, die eben dazu zwingt, weiter anzusparen und nicht nur liegenzulassen. Mir selbst wurde auch ein äußerst lukrativer Bausparer gekündigt - mit einer zunächst seltsam erscheinenden Begründung. Hab's anwaltlich prüfen lassen. Die Kündigung entsprach leider den Bedingungen.
Wobei das sich hier auf den Ablauf von 10 Jahren NACH Zuteilungsreife bezieht, hier ist der BSK anscheinend AUS dem Jahr 2007, also die Zuteilungsreife noch keine 10 Jahre her ist.