Darf ein Polizist seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen?
Oder muß er sie auf der Wache abgeben, wenn er Feierabend hat?
8 Antworten
Baden-Württemberg:
Eindeutiges JA
Ein Polizeibeamter in BW darf seine Dienstpistole (nicht MP) auch ausserhalb des Dienstes führen - führen heißt schußbereit tragen - und natürlich auch mit nach Hause nehmen.
Das bedeutet, wenn der Polizeibeamte privat unterwegs ist, darf er diese auch führen, Ausnahmen sind beispielsweise das Versammlungsrecht - Grundsatz friedlich und ohne Waffen.... - wenn man dann privat an einer Demo teilnimmt, hat man sie weg zu lassen.
Hintergrund ist, ein Polizeibeamter darf sich JEDERZEIT selbst in den Dienst versetzen. Also privat unterwegs, er sieht etwas, was sein Einschreiten erfordert, dann darf er auch einschreiten und dann sollte er letztlich auch über seine Waffe verfügen können.
Nur zur Verdeutlichung, er DARF sich in den Dienst versetzen, er muss nicht.
Wie das in anderen Bundesländern geregelt sein mag, kann ich nicht abschließend sagen, ich weiß nur, dass das in Bayern auch noch so ist und in Bayern zudem lange Jahre ein Polizeibeamter auch noch einen Waffenschein zum Führen einer selbst beschafften Schusswaffe ausserhalb des Dienstes bekam, wenn er das wollte.
Polizeifreiwillige müssen ihre Dienstwaffen auf den Dienststellen belassen.
Die wenigsten werden das tun, man belässt normalerweise die Waffe auf der Dienststelle, dort ist sie am sichersten und zudem stört das Ding nur, was soll man auch ständig eine Zimmerflak mit sich rumschleppen, wehe wenn sie in falsche Hände gerät, etc. Dennoch erlaubt ist das - zumindest "im Ländle".
Er/sie schließt die Waffe auf der Dienststelle ein.
Viele die kein Plan haben wieder unterwegs. "fastlink's" Antwort trifft zu 100% zu. Es ist nich relevant ob Rufbereitschaft gegeben ist oder nicht.
Ich versteh nicht ganz warum viele behaupten die Waffe müsse auf der Wache bleiben? Stört es euch? gibts den einen oder anderen "Neider"? ...
Manche Polizisten fahren auch einfach nachm Dienst in der Uniform nach Hause. Deswegen hat noch lang ncht jeder Polizist beim Samstagseinkauf seine Waffe dabei.
> Es ist und bleibt eine > DIENSTWAFFE,also nur auf den Dienst > bezogen!
Absolut richtig!^^
Wenn er sich in seiner Freizeit in Dienst versetzt, darf er auch die Dienst Waffe unter versch. Gesichtspunkten auch benutzen.
Kripo, SEK usw. dürfen, In Rufberetschaft ist "müssen" angesagt.
Es ist und bleibt eine DIENSTWAFFE,also nur auf den Dienst bezogen!
wo soll sie denn im Urlaub,oder bei Krankheit bleiben ??