Darf ein Mädchen nicht vaginalen Sex mit ihrem Betreuer haben?
Also zum Beispiel blowjob anal oder handjob usw? Normalerweise geht das die Gesetze doch nichts an, oder?
18 Antworten
Wenn man ihr einen Betreuer zur Seite gestellt hat, so hat das seine Gründe.
Wenn er diese Abhängigkeit für sexuelle Handlungen ausnutzt, macht er sich strafbar.
Evtl. wäre einvernehmlicher Sex zwischen beiden erlaubt, was aber davon abhängig ist, für was man ihr einen Betreuer bestellt hat.
Am besten wäre freilich, wenn sich der Betreuer nicht auf Sex mit ihr einlässt, dann ist er bei seinen Entscheidungen die er für die Betreute zu fällen hat, frei.
Muss nichts verheimlichen, wenn sie Betreute mal was anstellt.
Schlau schlau aber das wäre dann Erpressung
Wie hat mir schon früher jemand gesagt, das ist eher eine Entscheidungshilfe 😏
Kommt drauf an, was für eine Art "Betreuer" das ist, wie alt das Mädchen ist und aus welchen Gründen es einen "Betreuer" hat.
Wenn das Mädchen U-18 und/oder geistig behindert ist und/oder in einer Pflegeeinrichtung wohnt, sollte sich der Betreuer auf jeden Fall fernhalten.
Bei 'nem Bewährungshelfer z.B. könnte es auch Stress geben, besonders wenn das Mädchen zur Bewährungszeit etwas anstellt und der Betreuer die Tat deckt, weil er auf seine schnelle Befriedigung im Dienst nicht verzichten will.
Das ist eine total gute Antwort, 😊 es ist gut wenn sie den Betreuer auf ihrer Seite hat 👍
Was genau meinst du mit Betreuer ?
Und wie alt sind die Personen? Das Alter spielt auch eine große Rolle.
Wenn das mädchen keine 18 ist und das ganze gegen ihrem wille ist, sprechen wir hier von vergewaltigung.
Allgemein riskiert der Betreuer seinen job zu verlieren und wenn die Eltern wollen können sie eine Anzeige sogar erstatten bzw ihn anklagen.
Vergewaltigung ist es IMMER, wenn es gegen den Willen geschieht. Das Alter ist bei einer Vergewaltigung erstmal egal.
naja also, so 17 oder 18 bei dem Mädchen und der Typ naja, so um die 30
Es darf mit dem Betreuer zu überhaupt keinen sexuellen Handlungen kommen.
Immer wieder interessant! Frag doch mal direkt: "Darf ICH mit meinem Betreuer ...."
Es geht bestimmt um dich und nicht "irgendein" Mädchen, wenn man sich die Fragen vorher so durchliest.
Wenn du mit ihm intim werden willst - wie auch immer - ist es strafbar laut Gesetz.
Aber wo kein Kläger da kein Richter wie hier ein anderer User schon gesagt hat, also hab Spaß, wenns dir gefällt mit nem 30 Jährigen :)
Aber dann braucht sie sich von ihm net so viel gefallen lassen, weil er sonst befürchten muss, dass sie es meldet, dass sie Sex zusammen haben.