Darf ein Lehrer wenn er den Verdacht hat, dass man abgeschrieben hat den Test schlechter bewerten?

8 Antworten

Grundsätzlich wäre es hilfreich, Strafrecht nicht mir Schulrecht zu vermischen, denn dass sind völlig verschiedene Dinge. Eine 5- bei einem Täuschungsversuch ist auch keine Strafe, sondern eine pädagogische Maßname, aber dass nur debenbei.

Wenn zwei Schüler bei einer Klassenarbeit identische Antworten gegeben haben und auch noch dieselben Fehler gemacht haben, muss der Lehrer davon ausgehen, dass hier abgeschrieben wurde. Er hat jetzt mehrere Möglichkeiten, DIE IN SEINEM ERMESSEN LIEGEN. Er kann die beiden Schüler die Arbeit wiederholen lassen (was pädagogisch unklug wäre, da so der Eindruck entstünde, man hätte einen Freischuss beim Schummeln), er kann die betreffende Aufgabe mit Null Punkten berwerten und den Rest der Arbeit normal bewerten. Oder er kann die Arbeiten mit 6 bewerten. Da beide an der Täuschung beteiligt waren (einer schreibt ab, der andere lässt abschreiben) ist diese Maßnahme auch pädagogisch angemessen. Wie gesagt, wir sind hier nicht vor Gericht sondern in der Schule, wo man erzogen wird.

Wenn du mir nicht glauben willst, und lieber dem Halbwissen, was hier immer wieder geschrieben wird, so kannst du ja gerne versuchen, gegen diese Bewertung vorzugehen. Aber, ich muss dich warnen. Viele Möglichkeiten hast du nicht. Du ehrlich gesagt gar nicht, sondern höchstens deine Eltern (die übrigens auch für deine Erziehung zuständig sind). Eine Klassenarbeit ist nämlich kein Verwaltungsakt, so dass das Rechtsmittel des Widersruchs oder gar der Klage gar nicht erst besteht. Deine Eltern könnten höchstens eine Beschwerde (an die Schulleitung oder gleich an die Landesschulbehörde, wenn sie sich richtig läc herlich machen wollen). Die wird den Lehrer dann im Stellungname bitten, und der wird seine Entscheidung mit Sicherheit begründen können. BEWEISEN MUSS ER DIR GAR NICHTS.

Okay, folgendes Szenario:

Zwei Schüler sitzen nebeneinander und schreiben voneinander ab, ohne dass der Lehrer es merkt. Bei der Korrektur fällt dem Lehrer auf, dass beide Schüler, die nebeneinandersitzen, die gleichen Fragen auf die gleiche Art und Weise falsch beantwortet haben. Sogar der Wortlaut ähnelt sich. Der Lehrer schlägt sich mit der flachen Hand an die Stirn und sagt "Das muss Zufall sein!" und verwandelt sich vor Idiotie in ein Eichhörnchen.

=> Die Note ist gerechtfertigt. Beschiss wird nicht akzeptabel, nur weil er erst später auffliegt.

xxonexx  08.11.2012, 11:37

Denk dochmal rechtlich darüber nach dann sagt man halt man hat zusammen gelernt oder einfach zufällig die geliche Idee gehbat. Kann dir doch keiner das Gegenteil beweisen! Und ohne klare Beweise gibts auch keine Strafe das ist nur ein Indiz.

xxonexx  08.11.2012, 11:38
@xxonexx

aber zu kopieren und dabei nicht den Wortlaut zu verändern wäre auch schon ziemlich dumm :D

GFSantaClaus12  08.11.2012, 11:44
@xxonexx

Ein Spickzettel könnte demnach auch der versehentlich mitgenommene Notizzettel der Nachhilfestunde oder zufällig vom Wind hereingeweht worden sein. Juchu! Nur Indizien! Narrenfreiheit für alle!

Wenn es sich nicht um einfache Fragen handelt, bei der nur die Wiedergabe von Wissen gefordert wird, könnte ich deinen Einwand nachvollziehen. Aber bei Fragen, deren Beantwortung eine Übertragung alten Wissens auf neue Bereiche erfordert oder die persönliche Sichtweise eine Rolle spielt , wird es schwierig, auffällige Übereinstimmungen zu ignorieren - besonders dann, wenn sie mehrmals in einer Arbeit aufgetaucht sind.

Der Lehrer braucht die Arbeiten also nur Kollegen vorlegen, die ebenso entscheiden würden und damit ist der Fall erledigt.

Hi Cope,

Nein, euer Lehrer darf rein aus Verdacht nichts. Er muss den Test objektiv anhand der erbrachten Leistung bewerten.

Sollte er euch erwischen, sieht die Sache natürlich anders aus. Aber das hat er nicht, also sagt ihm das und das nächste mal soll er doch besser aufpassen, wenn er euch unbedingt eine schlechte Note andrehen möchte.

Niemand darf estwas nur auf Verdacht, ohne Begründung, bzw. Beweise. Sonst könnte zum Beispiel die Polizei jeden einsperren, der ihnen nicht gefällt. :-)

Ich hoffe ich konnte euch helfe.

Gruß, Syncor

cope09 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 11:41

ja danke :) also könnten beide darauf bestehen die eigentliche Note zu bekommen?

GFSantaClaus12  08.11.2012, 11:50
@cope09

Zu deiner Antwort ein relativ alter Witz, der aber die Problematik aus einem dir hoffentlich besser verständlichem Licht zeigt:

Da Fritzchen die Antwort auf Frage a) nicht weiß, schreibt er "Ich weiß es nicht."

Sein Sitznachbar schreibt: "ich auch nicht"

Sollen dem Lehrer jetzt die Hände gebunden sein?

Syncor  08.11.2012, 16:14
@GFSantaClaus12

Wie Santa sagt,

der Lehrer darf von beiden die Aufgaben nur als "Falsch" werten. Was da steht, lann ihm egal sein.

Ja, ihr könnt und habt auch das gute Recht auf die Note zu bestehen.

:-)

Nein, das darf er nicht auf den bloßen Verdacht hin tun. Selbst wenn beide den gleichen Wortlaut geschrieben haben, kann er daraus keinen Rückschluss ziehen, wer von wem abgeschrieben hat, auch wenn der Leher mit seiner Vermutung sicher richtig liegen wird. Der Lehrer hat den vorliegenden Test zu bewerten ohne Rücksicht auf irgendwelche Vermutungen. Wenn er jemanden " auf frischer Tat" erwischt, dann ist das was anderes.

Das geht nur, wenn er Beweise hat, wie z.B. eine zweite Arbeite deines Tischnachbarn mit den selben Worten oder wenn er dich wirklich erwischt. Sollte keine zweite Arbeit/Test existieren dann nicht! Er kann aber trotzdem im Nachhinein, dich muendlich abfragen oder einen zweiten Test nur mit dir durchfuehren.

cope09 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 11:37

die beiden saßen nebeneinander & ähnliche antworten..