Darf ein Kind in Deutschland seine Religion selbst bestimmen oder muss es die der Eltern annehmen ?
16 Antworten
Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft (oder Nichtmitgliedschaft) wird bei Kindern von den Erziehungsberechtigten entscheiden. Was die Kinder selber glauben entscheiden die Kinder allein. Die Kindheit ist am 14. Geburtstag zuende.
Ab dem 14. Geburtstag kann jeder Jugendliche selber über die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft entscheiden. Der Jugendliche muss einen Wechsel oder Austritt nicht begründen - er muss dieses nichteinmal seinen Eltern mitteilen.
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“
glaub ab 18 jahren kann man selbst entscheiden, welche Religion man möchte, oder eben austreten.
meistens bestimmen das aber eh die Eltern, in dem Alter, wo du weder muuuuh noch Amen sagen kannst. (leider)
OK thx. Aber müssen die 15jährigen dann Kirchensteuer zahlen?
@tekfreak86:
Genau so ist es: Ein 15-jähriger, der einer kirchensteuerberechtigten Kirche angehört und eigene Einkünfte hat, der muss auch Kirchensteuer zahlen...
Danke!! (Deshalb hab ich soviel nachzahlen müssen). thx
Ab 14 darf es selbst bestimmen, vorher entscheiden die Eltern. Und die können Ihrem Kind auch eine andere Religion "aufdrücken" als ihre eigene (wobei das vermutlich nur in "gemischten" Ehen vorkommen wird).
Ja darf es. Aber erst ab dem 16. Lebensjahr, da kann man dann auch konvertieren.
Nach der Geburt hat das Kind noch keine Religion,erst nach der Taufe.
Religionsmündigkeit besteht in Deutschland ab 14.
Genau. Zur Zeit der Konfirmation bzw. Firmung
Das ist nicht korrekt.
Richtig ist, was im Gesetz über die religiöse Kindererziehung steht (das übrigens schon seit 89 Jahren gilt):
§ 5 Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.