Darf ein Kind ohne Zustimmung der Eltern einen Ring annehmen das sie/er geschenkt bekommen hat weiß jemand wo des in Gesetzbuch steht?
1 Antwort
Mit sieben Jahren ist ein Kind beschränkt geschäftsfähig und darf somit auch Geschenke annehmen ohne das die Eltern zustimmen müssen.
Rein rechtlich gesehen ist ein Kind von 0 bis 6 Jahren nicht geschäftsfähig und durfte nicht mal ein Kaugummi annehmen ohne die Eltern zu fragen. Die Gesetzeslage findest du im BGB ab Paragraph 104.
Ich gehe davon aus, dass der Ring nicht ein Wert von mehreren 10000 € hat. Ich frage deshalb, damit keine Schenkungssteuer anfällt.
Ab 7 Jahre kein Problem.
Mit 0 bis 6 Jahren gilt: Auch bei einer Schenkung gibt es zwei Personen, eine die die Schenkung ausführt und eine, die Schenkung annimmt und diese Person muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein.
Ist natürlich völlig praxisfern, wenn ein einjähriges Kind seine Eltern fragen muss, ob es einen Kaugummi eines anderen Kindes annehmen darf. Aber so ist meine Rechtslage.
Ich habe doch nichts gegen Deine Ausführung gesagt, sondern wollte diese nur ergänzen. Beispiel, die Tante schenkt dem Neffen ein Spielzeug mit der Auflage (Verpflichtung), dass er die Reifen des Nachbarn beschädigt. Das ist verboten.
Ach so, jetzt verstehe ich es wie du es meinst. klar, es darf keinen rechtlich Nachteil haben, deswegen habe ich auch gefragt nach dem Wert des Gegenstandes.
... und wenn mit der Schenkung keine Nachteile oder Verpflichtungen verbunden sind