Darf ein Bahnfahrer fürs Tür aufhalten hausverbot geben?
Letzens habe ich 2 Schülern die Bahn Tür aufgehalten als plötzlich der Bahnfahrer ausstieg, mich Probiert hat raus zu drücken und mir Hausverbot gegeben hat. Ich versuchte den Kontakt mit ihm zu vermeiden und weigerte mich raus zu gehen bis ein Polizist in Uniform mich ebenfalls raus gedrückt hat und gesagt hat (ZITAT):„ Du hast Hausverbot jetzt geh raus sonst werde ich dich raus ziehen!" Der Bahnfahrer erwiderte:„ Wenn du nochmal probierst hier einzusteigen werde ich dich bei allen Kollegen melden dann hast du überall Hausverbot!" Ich wollte das Risiko nicht eingehen und bin raus gegangen.
6 Antworten
Hallo,
ein "Hausverbot" kann dir erstmal von jedem Hauseigentümer ausgesprochen werden - der Bahnfahrer hat das Hausrecht von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen übertragen bekommen.
Erklärt er dir, dass du Hausverbot hast und du weigerst dich, die Bahn zu verlassen, begehst du einen Hausfriedensbruch nach §123 StGB.
Da von dir aber die Personalien nicht aufgenommen wurde, war das wohl ein sehr zeitlich begrenztes Hausverbot - nämlich für diese eine Zugfahrt - da ja eben die Kollegen vom Bahnfahrer von dem Vorfall nichts wissen.
Wie gesagt, der Bahnfahrer hat das Hausrecht... solange er dich nicht diskriminiert, z.B. indem er dich nicht mitfahren lässt, weil du schwarz bist, kann er ein Hausverbot aussprechen => Wenn du die Tür aufhälst halte ich das komplett für übertrieben, aber rechtlich ist das i.O.
Ok aber Danke für die hilfe
Was verstehst du unter Tür aufhalten?
Wen ich jemanden auf der anderen Straßenseite seh der noch mit einsteigen will. Aber noch 40m Weg und zwei rote Ampeln vor sich hat. Halt ich auch die Tür auf. Is aber unpassend. Der muss halt aufn nächsten Zug/Bus warten.
Der Bus-/ Zugfahrer muss seinen Fahrplan einhalten. Wen dan an jeder zweiten Haltestelle Leute ne Tür aufhalten, wird die Verspätung immer länger.
Er hat in dem Fall Hausrecht. Wen er dich bittet auszusteigen dann steigst du aus. Er wird dich zuvor angesprochen haben. Du bist dem nicht nachgekommen.
der Busfahrer hat seine Abfahrzeiten einzuhalten; wenn es die Jungs nicht zeitig auf die Reihe bringen müssen die halt auf den nächsten Bus warten. du hast ihn daran gehindert, mit offener Tür darf er nicht fahren.
"Tür aufhalten" kann viel bedeuten. Wie weit waren die beiden denn entfernt, als du ihnen die Tür aufgehalten hast? Hast du etwa mittels offener Tür die Abfahrt verhindert?
Naja, ich denke Mal er hatte selbst keien Ahnung. Ich denke, das war wohl eher ein Platzverweis.
Wiegesagt, nimm Kontakt zur DB auf, am besten zur Zentrale von DB Sicherheit, am besten per Post. Wenn es wichtig ist nimm einen Anwalt dazu. Nenne den Namen des Mitarbeiters oder die Zugnummer, damit das recherchiert werden kann.
Im Zweifelsfall lass dir schriftlich das Hausverbot bestätigen.
Zum Nutzen der Züge darfst du den Bahnhof immernoch problemlos betreten, da findet das Hausverbot keine Anwendung. Nur eben nicht mehr für andere Dinge.
Auf die Datenbank mit den Hausverboten hat DB S keinen Zugriff. Sie haben auch kein Hausrecht sondern üben das lediglich im Auftrag des Bahnhofmanagements aus.
Die DB Sicherheit hat eine Übersicht über Hausverbote und ist für die Durchsetzung direkt verantwortlich
DB Sicherheit hat damit absolut nichts zu tun.
Die 2 Schüler waren ungefähr 20 M entfernt und die Bahn hatte keine Verspätung. der Bahnfahrer war ebenfalls Direkt draußen um mich raus zu schmeißen und hat nicht lange rum gefackelt