Darf ein Auszubildender in d. Altenpflege der schon das kl.examen hat selbständig arbeiten?
Bin heute mit unserem Azubi zu unseren Pat. gefahren. Bei einer hörte er nicht auf meine Anweisungen sondern zog sein Ding durch. Er räumte eine Pat. digital aus.
Er ist schon Pflegehelfer mit Behandlungspflege und behauptet er dürfe solche Sachen machen.
3 Antworten
Wenn eine ausgebildete Person dabei ist, sollte er doch wohl selbständig arbeiten können, denn Du siehst ja, was er macht und kannst notfalls eingreifen.
Ein Pflegehelfer kann und darf i Rahmen dessen was ein Pflegehelfer ausführen kann selbstständig arbeiten.
Jedoch gehört das digitale Ausräumen nicht zum Tätigkeitsfeld eines Pflegehelfers.
Das ist 3 jährig examinierten vorbehalten.
Es sei denn diese digitale Ausräumung erfolgt unter Aufsicht und Anleitung einer 3 jährig examinierten.
Hat er dich gefragt ob du ihm zur Seite stehst, oder hat er das seklbst ohne dein zutun getan?
Zitat: "Er räumte eine Pat. digital aus."
Was ist darunter zu verstehen?
Danke, kannte ich nicht. Bin ja auch zum lernen hier.
Digitales Ausräumen = Finger in Po und festen Stuhlgang ( Kotsteine) mit dem Finger entfernen