Darf ein Anwalt eine Beziehung mit seiner Mandantin haben, wenn ja wie?
Hallo ,
Ich habe da mal eine Frage die mich sehr interessiert. Darf ein Anwalt sich in die Mandantin verlieben und darf er überhaupt mit einer Mandantin zusammen kommen auch wenn er sie nicht mehr vertritt in Zukunft also wenn sie keinen Anwalt mehr braucht ?
Danke für eure Antworten
5 Antworten
Natürlich.
Ich lese in einer anderen Antwort hier - Befangenheit?
Hallo? Was hat ein Anwlt zu entscheiden? Der muß die Interessen des Mandanten vertreten, mehr nicht. Er muß befangen sein.
Und befangener, als mit der Mandantschaft ins Nest zu hüpfen geht wohl kaum, das ist sozusagen der absolute Idealfall - im Sinne der Mandantschaft.
während der Vertretung kann die Gegenseite Befangenheit erklären. Er wird abgesetzt
nach der Vertretung können die 2 machen was sie wollen - auch als Paar
Ja, dürfte er. In jeder Hinsicht. Ohne wenn und aber.
Während sie seine Mandantin ist, könnte eine Beziehung eher von Nachteil sein, da man ihm so leicht Befangenheit vorwerfen könnte.
Aber wenn sie eben nicht mehr seine Mandantin ist, spricht auch nichts dagegen, das sie dann eine Beziehung eingehen.
Befangenheit? Es ist der Job des Anwaltes befangen zu sein.
Ach so ok super danke für deine Antwort :)
Ja darf er, kommt u.U. nicht gut an aber ist rechtlich kein Problem.
Anwalt und Mandant können in beliebiger Beziehung zu einander stehen und sogar die selbe Person sein.