Muss ein Anwalt Geld verlangen

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Darf ein befreundeter Anwalt auch "für umme" für mich arbeiten

Gegen eine allgemeine rechtliche Einschätzung oder Diskussion abstrakter Fälle (so wie hier) wäre natürlich nichts einzuwenden.

Aber als Anwalt mit Mandat darf er nicht kostenlos für dich tätig werden - die berufs- und standesrechtlichen Rechtsfolgen wären erheblich :-O

"Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht [...]" regelt nun § 49b (1) BRAO ausdrücklich :-O

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html

G imager761

Floschie 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 10:17

Ahh, jetzt kommen wir der Sache doch schon näher :) Danke.

Aber das ist dann erst so wenn ich sein Mandant bin? Ich also "offiziell" den Zettel unterschrieben habe, das er mich vertreten soll?

Floschie 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 10:21
@Floschie

"Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.

Nemisis2010  14.07.2012, 10:57
@Floschie

genau so siehts aus @imager - D.H.

imager761  14.07.2012, 20:10
@Floschie

Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen

Das meint eben nicht "für umme" - war das nicht deine Frage?

Ich also "offiziell" den Zettel unterschrieben habe, das er mich vertreten soll?

Nein, das meint eben auch, wenn er dich in einer konkreten Frage rechtlich berät, ein Schreiben verfasst, jemanden anruft, ...

G imager761

Ein befreundeter Anwalt ist meist nicht objektiv. Natürlich kann er dich privat beraten und dir einiges erklären, aber auf Dauer wird auch er nicht kostenlos arbeiten wollen. Von irgendetwas muss er auch leben und wenn er 20 Freunde hat, die alle was von ihm wollen, dann sieht er bald alt aus ;-)

kosy3  14.07.2012, 10:22

Warum soll ein Anwalt objektiv sein? Das Gegenteil soll der Fall sein. Der Anwalt soll selbstverständlich Partei ergreifen, und zwar für mich. Das ist Sinn des Mandats. Selbst wenn ich im Unrecht sein sollte, ist es die Pflicht des Anwalts, sich voll und ganz für mein Anliegen einzusetzen.

Floschie 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 08:59

Nochmal ganz sachlich und nüchtern: Gibt es eine gesetzliche Grundlage nach der er Geld verlangen MUSS? Wenn ja - wo steht das?

Nur in gerichtlich anhängigen Verfahren. Ansonsten kannst Du handeln wie auf einem orientalischen Basar. Manche Anwälte verzichten auch auf jegliche Gebühren.

Das Verbot der Gebührenunterschreitung gilt nur für gerichtliche Mandate. Dadurch soll ein Preiswettbewerb um Mandate und die mittelbare Vereinbarung von Erfolgshonoraren verhindert werden (Bundestags-Drucksache 12/4993, S. 31). Dagegen ist eine Gebührenunterschreitung für außergerichtliche Mandate erlaubt (§ 3 Abs. 5 BRAGO).

https://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-gebuehrenunterschreitung-in-gerichtlichen-angelegenheiten-ist-gefaehrlich-f47210

Allerdings ist es zulässig, Anwaltsgebühren oder Auslagen im Prozessmandat nachträglich, das heißt nach Erledigung des Auftrags zu ermäßigen oder ganz auf sie zu verzichten, sofern dies aus in der Person des Mandanten begründeten Umständen (z.B. Kollege) dem Anwalt aus sachlichen Gründen geboten erscheint, § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO.

Auch ein befreundeter Anwalt hat sich an die "Gebührenordnung" zu halten. Wenn er ein Teil der Beratung nicht abrechnet, Erstgespräche sind oft noch kostenlos, liegt in seinem Ermessen, aber ich würde niemals einen Freund anwaltlich vertreten wollen... Bei solchen Sachen hört die Freundschaft sehr schnell auf...

Floschie 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 08:57

Optional: Und wo genau steht das er Geld verlangen muss? Das widerspricht sich jetzt mit anderen Aussagen hier.

Mich interessieren keine persönlichen Bewertungen. Es ist mir egal wer, was davon jetzt hält. Mich interessiert ganz sachlich ein "ja" oder "nein" und ein "auf welcher Grundlage" und wo das genau festgelegt ist.

Noergelix  14.07.2012, 09:07
@Floschie

Frag dein Anwalt :-)

imager761  14.07.2012, 09:56
@Floschie

Mich interessiert ganz sachlich ein "ja" oder "nein" und ein "auf welcher Grundlage" und wo das genau festgelegt ist.

Dann lies meinen Kommentar :-)

klar kann er umsonst für dich arbeiten. er darf dann aber anfallende kosten auch nicht abschreiben. es gibt auch ärzte die ab und an gratis arbeiten, um sozial schwachgestellten zu helfen jedoch ist dies eher die ausname.