Darf die Tankstelle sowas tun?
Eine Freundin kam eben vorbei und hat mir eine lustige Geschichte erzählt, die ihr heute passiert ist. Sie ist 24 Jahre alt, sieht aber echt jung aus. Ist ganz zierlich und knapp 160cm groß. Sie fuhr vorhin bei der Tankstelle vorbei und wollte Zigaretten kaufen. Nach Anfrage hatte sie ihren Ausweis vorgezeigt, der Kassierer fand, dass das Foto garnicht ähnlich ist und verkaufte ihr die Zigaretten nicht. Sie ging zwar lachend raus, aber jetzt interessiert uns ernsthaft, ob er es machen kann? Weil.. der Ausweis war ja wirklich von ihr und 18 ist sie ja schon lange. Sie ist ja nur ausweispflichtig, aber muss ja nicht tausend Sachen mitschleppen, um ihm zu beweisen, dass es wirklich sie ist
10 Antworten
Hi Close,
wenn sie mit dem Auto gekommen ist, hätte er eigtl. bemerken müssen, dass sie 18+ ist. Theoretisch kann er es machen, da er es nicht an minderjährige verkaufen darf. Aber spätestens dann hätte er den Führerschein verlangen können, dann hätte sich das eigtl. klären sollen.
Keiner klaut mal eben Perso und Führerschein von der selben Person und kommt noch dazu mit dem Auto an die Tankstelle gefahren. ;-)
Gruß, Syncor
eigentlich müsste ihr das verkauft werden im prinzip könnte sie einen gefälschten ausweis zeigen und die müssten ihr das trotzdem verkaufen. die im verkauf würden auch kein ärger kriegen wenn man den ausweis zeigt. nur wenn sie einen gefälschten ausweis zeigen würde dann würde sie sich strafbar machen aber die im verkauf könnte das dann egal sein hauptsache sie zeigt ihren ausweis
der verkäufer darf auch frei entscheiden, ob er ein geschäft eingeht oder nicht.
meine cpusine musste mit 40 den ausweis vorzeigen, nur wegen schnaps und löwenzahnheft.
Die Tankstelle darf entscheiden wem sie etwas verkauft und wem nicht. Wenn der Kassierer Probleme hatte sie auf dem Photo zu erkennen, hat er genau richtig gehandelt.
Wäre irgendwas gewesen, hätte der Kassierer schnell Probleme bekommen. Grade wenn er eine Strafe bekommt wegen Abgabe von Zigaretten an Minderjährige kann das Konsequenzen für den Pächter haben und eine hohe Geldstrafe für den Kassierer.
Chef die das Thema ernst nehmen bläuen ihren Kassierern ein: "Gib Ware nur raus wenn du dir sicher bist, lieber den Gewinn verloren als eine Anzeige."
Ob es übertrieben war wenn sie auch noch selbst gefahren ist etc. (Führerschein wäre vielleicht noch gut gewesen) darüber kann man streiten. Aber verweigern kann er es und diese Vorsicht ist oft besser als zu viel Nachsicht.
Letztlich darf der Tankstellenpächter Waren verkaufen an wen er will, oder eben auch nicht. Es ist seine Sache. Er "darf " also entscheiden wie er möchte.