Darf die Schule das Jugendamt zu mir nach Hause schicken?
Ich hab seit September 29 fehltage alle entschuldigt. Das hört sich jetzt verdammt viel an ist es auch aber ich war jetzt zwei Wochen am Stück net da weil ich heftige Bauch Krämpfe, starkes Gewichtsverlusst etc. hatte bin dann wieder gekommen natürlich mit Attest. Hab mich in der darauf folgenden Woche ein mal abholen lassen und war auch noch mal zwei mal zuhause weil es mir eigentlich noch nicht besser geht aber ich nicht zulange fehlen wollte hab auch wieder Attest dabei. Meine Noten sind halt nicht die besten und meine blutwerte waren eigentlich normal, deswegen haben meine Lehrer die Theorie aufgestellt dass ich nur kein bock auf schule habe. Und ich hab am mittwoch also in 3 tagen meine magenspiegelung weil in meinem Bauch ein große Luft Ansammlung ist. Jetzt ist meine frage können wirkloch dass Jugendamt schicken?
10 Antworten
Können sie. Die gucken sich an, wie es bei euch aussieht und ob sie eingreifen müssen. Sowas kann auch von absolut falscher Ernährung kommen.
OK danke
Die Schule kann das veranlassen. Deine Eltern werden in den kommenden Tagen dann einen Brief erhalten, um beim Amt vorzusprechen. Dort kannst Du und Deine Eltern, Eure Sicht der Dinge schildern. Meistens kommt es dann zu einem Hausbesuch, und in weiterer Folge zu einem Gespräch, wo Eltern, Kind, Lehrer und Jugendamt eine Lösung für das Problem suchen. Wenn Dein Fehlen begründet war, gibt es keine weiteren Folgen.
Ja. Die Schule kann das durchaus in die Wege leiten. Weniger wegen der Fehltage - viel mehr, weil man sich dort große Sorgen um Deine Gesundheit macht. Wo kommt Dein Gewichtsverlust her? Warum hast Du Magenprobleme?
Wenn die Schule Anlass hat zu bezweifeln, dass mit deinem Fehlen, deinen Entschuldigungen und deinen Attesten etwas nicht stimmt, dann kann sie das.
Das wäre in dem Fall, wenn einige schriftlichen Entschuldigungen der Eltern und/oder Atteste fehlen, zu spät oder überhaupt nicht kommen.
Sie können das Jugendamt informieren. Ob dann jemand zu euch kommt, entscheidet das Jugendamt, genauso die weiteren Schritte.