Darf die Post einen Brief zurückschicken, weil ein Buchstabe im Namen falsch war?

7 Antworten

Wer hat jetzt eigentlich den Brief oder was auch immer das war, zurückgeschickt? Die Post oder UPS? Wenn Du mit UPS hast liefern lassen, dann kann die Post ja wohl kaum was dafür. Wer ist nun neu? Der Postbote oder der Zusteller von UPS?

tom691 
Beitragsersteller
 14.11.2015, 20:07

richtig lesen hilft manchmal,^^ der Brief kam normal mit der ganz normalen Post von bzw mit  der Deutschen Post, wurde oder konnte nicht ermittelt werden weil statt "Gärtner" vom Postboten "Gärtmer" gelesen wurde, also m statt n, Hab mir dann den gleichen Brief vom Absender nochmals per UPS schicken lassen, dass klappte super.

war statt ein m ein n

Dazu eine kleine Anekdote : T isch bestellt, F isch geliefert. Ein Buchstabe falsch, andere Bedeutung.

Genauso verhält es sich mit falschen Buschstaben im Namen.

Es  liegt im Ermessen des Zustellers, ob er fehlerhaft beschriftete Sendungen ausliefert. Er darf sie allerdings auch sofort zurückschicken, dazu ist er berechtigt.

   

tom691 
Beitragsersteller
 14.11.2015, 21:12

muss ich dennoch nicht verstehen, auch ein Postbote sollte angehalten sein , dass er sein Hirn benutzt

lilatrudi  15.11.2015, 10:47
@tom691

Es sollen schon Zusteller in Regress genommen worden sein, die solche Sendungen (auch mit Unterschrift) zugestellt hatten, und der Empfänger diesen Empfang bestritt, mit der Begründung : Sein Name wäre ja falsch geschrieben, und vor Gericht auch recht bekam.

Es hat also mit hirneinschalten nichts zutun, sondern kann auch nur Selbstschutz des Zustellers sein, um sich vor kostspieligen Regressen abzusichern, denn er hat ja keine Kenntnis vom Inhalt der Sendung. 

tom691 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 11:58
@lilatrudi

die post hat nun auf meine mail geantwortet und sich entschuldigt, da nur ein buchstabe falsch war, es sich um ein einzelhaus handelt und der name ja ansich richtig war, hätte er nach ihren eigenen angaben klingeln müssen und nicht so ohne weiteres zurückschicken dürfen

Empfänger nicht zu ermitteln stimmt da ja nun gar nicht. Jeder normale Mensch kann sich dann denken, dass es ein Schreibfehler ist. Wie das rechtlich genau aussieht, weiß ich leider nicht, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das ok ist.

verreisterNutzer  14.11.2015, 20:02

Ich glaube, du kannst für dp auch alles andere einsetzen...

verreisterNutzer  14.11.2015, 14:17

Kann damit leider nichts anfangen xD

JuraProfi  14.11.2015, 14:11

So gesehen finde ich, war es eine Unterschlagung der Deutschen Post, bzw. von dem zuständigen Zusteller nach § 246 StGB .

BalTab  14.11.2015, 14:37
@JuraProfi

Unterschlagung. so ein Blödsinn.

Lies den § doch mal, bevor du auf ihn verweist!

Allexandra0809  14.11.2015, 19:07
@JuraProfi

Die Deutsche Post kann ja wohl überhaupt nichts dafür, wenn der Versand per UPS war.

tom691 
Beitragsersteller
 14.11.2015, 20:10
@Allexandra0809

wer sagt dir dass der brief ursprünglich mit UPS kam?  richtig lesen bitte. Postbote ist Postbote und hat nichts mit UPS zu tun.  UPS war bzw wurde erst genutzt als die Post zu unfähig war

Da eine Namenähnlichkeit vorhanden sein könnte dur den falschen Buchstaben, ist er wohl im Recht. Stell dir vor, es ist eine Rechnung die falsch abgegeben wird. ...

die post hat nun auf meine mail geantwortet und sich entschuldigt, da nur ein buchstabe falsch war, es sich um ein einzelhaus handelt und der name ja ansich richtig war, hätte er nach ihren eigenen angaben klingeln müssen und nicht so ohne weiteres zurückschicken dürfen