Darf die Post einen Brief zurückschicken, weil ein Buchstabe im Namen falsch war?
Ich hab auf wichtige Post gewartet, nachdem der 5 Tage später immer noch nicht da war, hab ich beim Absender nachgefragt, er bekam den Brief zurück mit dem Vermerk, Empfänger nicht zu ermitteln. Hab mir die Post per UPS schicken lassen(klappte super) und den Postboten befragt, der sagte mir das ja ein Buchstabe in der Anschrift bzw dem Namen falsch war, war statt ein m ein n, daher wäre er dazu berechtigt. Er hat weder geklingelt noch anderweitig gefragt sondern so entschieden. Er ist leider nun unser neuer Postbote, beim alten passierte sowas nie, viele Nachbarn kommen mit dem nicht klar, was kann man tun und darf der das überhaupt?
7 Antworten
Wer hat jetzt eigentlich den Brief oder was auch immer das war, zurückgeschickt? Die Post oder UPS? Wenn Du mit UPS hast liefern lassen, dann kann die Post ja wohl kaum was dafür. Wer ist nun neu? Der Postbote oder der Zusteller von UPS?
richtig lesen hilft manchmal,^^ der Brief kam normal mit der ganz normalen Post von bzw mit der Deutschen Post, wurde oder konnte nicht ermittelt werden weil statt "Gärtner" vom Postboten "Gärtmer" gelesen wurde, also m statt n, Hab mir dann den gleichen Brief vom Absender nochmals per UPS schicken lassen, dass klappte super.
war statt ein m ein n
Dazu eine kleine Anekdote : T isch bestellt, F isch geliefert. Ein Buchstabe falsch, andere Bedeutung.
Genauso verhält es sich mit falschen Buschstaben im Namen.
Es liegt im Ermessen des Zustellers, ob er fehlerhaft beschriftete Sendungen ausliefert. Er darf sie allerdings auch sofort zurückschicken, dazu ist er berechtigt.
Es sollen schon Zusteller in Regress genommen worden sein, die solche Sendungen (auch mit Unterschrift) zugestellt hatten, und der Empfänger diesen Empfang bestritt, mit der Begründung : Sein Name wäre ja falsch geschrieben, und vor Gericht auch recht bekam.
Es hat also mit hirneinschalten nichts zutun, sondern kann auch nur Selbstschutz des Zustellers sein, um sich vor kostspieligen Regressen abzusichern, denn er hat ja keine Kenntnis vom Inhalt der Sendung.
die post hat nun auf meine mail geantwortet und sich entschuldigt, da nur ein buchstabe falsch war, es sich um ein einzelhaus handelt und der name ja ansich richtig war, hätte er nach ihren eigenen angaben klingeln müssen und nicht so ohne weiteres zurückschicken dürfen
Empfänger nicht zu ermitteln stimmt da ja nun gar nicht. Jeder normale Mensch kann sich dann denken, dass es ein Schreibfehler ist. Wie das rechtlich genau aussieht, weiß ich leider nicht, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das ok ist.
Ich glaube, du kannst für dp auch alles andere einsetzen...
Kann damit leider nichts anfangen xD
So gesehen finde ich, war es eine Unterschlagung der Deutschen Post, bzw. von dem zuständigen Zusteller nach § 246 StGB .
Die Deutsche Post kann ja wohl überhaupt nichts dafür, wenn der Versand per UPS war.
wer sagt dir dass der brief ursprünglich mit UPS kam? richtig lesen bitte. Postbote ist Postbote und hat nichts mit UPS zu tun. UPS war bzw wurde erst genutzt als die Post zu unfähig war
Da eine Namenähnlichkeit vorhanden sein könnte dur den falschen Buchstaben, ist er wohl im Recht. Stell dir vor, es ist eine Rechnung die falsch abgegeben wird. ...
die post hat nun auf meine mail geantwortet und sich entschuldigt, da nur ein buchstabe falsch war, es sich um ein einzelhaus handelt und der name ja ansich richtig war, hätte er nach ihren eigenen angaben klingeln müssen und nicht so ohne weiteres zurückschicken dürfen
muss ich dennoch nicht verstehen, auch ein Postbote sollte angehalten sein , dass er sein Hirn benutzt