Darf die Polizei einfach den Roller auf den Prüfstand stellen?
Guten Tag. Ich habe vor kurzer Zeit ein Video auf YouTube gesehen wo dieses Thema angesprochen worden ist. Und zwar ist meine Frage ob die Polizei einfach ohne Grund den Roller untersuchen darf, ob er z. B schneller fährt ohne zusehen zuhaben wie ich gefahren bin. Eine weitere Frage ist ob ich es zulassen muss mir z. B in die Augen zu leuchten lassen oder auf einer Linie zu laufen. Wenn die doch kein Grundhaben dafür haben dürfen sie das doch nicht oder doch?
8 Antworten
1. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf auch geprüft werden, ob an dem Fahrzeug illegale Veränderungen durchgeführt wurden.
Also auch die Kontrolle der bbH auf dem Prüfstand.
2. Die Mitwirkung bei körperlichen Tests ist freiwillig, d.h. Du musst dir nicht in die Augen leuchten lassen, auf dem Strich laufen oder einen Schnelltest machen.
Sobald aber die Polizei einen konkreten Verdacht formulieren kann (und der läßt sich im Zweifelsfall auch herbei fabulieren, z.B. angeblicher Geruch nach Cannabis), darf eine Blutentnahme angeordnet werden.
Kurz: In beiden Fällen kannst du nicht damit rechnen, ungestraft davon zu kommen.
Sicherlich dürfen sie dass.
Aus Langeweile fährt die Polizei wohl kaum einen Prüfstand spazieren.
Du könntest dich natürlich auch weigern.
Dann wird der Roller halt sichergestellt.
Auch die Sicherstellumg kannst Du verweigern.
Dann wird der Roller beschlagnahmt, wogegen Du dich nicht wehren kannst.
Der Roller wird abgeschleppt und von einem Gutachter genau überprüft.
Präventive Maßnahmen sind grundsätzlich zulässig.Auch wenn Dein Roller nicht offensichtlich laut ist,sichtbar schneller als erlaubt fährt,so kann in der allgemeinen Verkehrskontrolle,bzw.eine auf Zweirädern ausgerichtete,jedes Fahrzeug überprüft werden.Die Geschwindigkeit ist hier bauartbedingt Da überprüft man am einfachsten und effizientesten auf dem Rollenprüfstand.Hier geht es auch darum,das Mofafahrern nicht das Führen eines völlig gleich aussehenden Fahrzeuges mit 45 / 50 bzw.60 km Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist.() Beste Grüße
Bei allgemeiner Verkehrskontrolle dürfen sie das. Auch wenn ein Verdacht besteht, ob du unter Drogeneinfluss stehst. Den Verdacht zu haben ist aber sehr individuell.
natürlich kannst du das ablehnen..... aber.... dann kommen auf dich im
Verdachtsfall weitere Kosten auf dich zu, weil du anscheinend etwas zu
verbergen hast.... und dann ein Gutachter bestellt werden muss !