Darf der Vermieter den Wasserverbrauch schätzen?

9 Antworten

In dem Fall kann die V. vom Durchschnitt ausgehen und das sind 3m³/Monat. Das wären hier Januar bis Juli 7 Monate, also 21 m³ max..

Allerdings ist eine komplette Betriebskostenabrechnung für das ganze Jahr (12 Monate) zu erstellen Mit Nutzungszeitraum für dich von 7 Monaten. Erst nach Zustellung eine formell und inhaltlichen Jahresabrechnung wäre eine Nachzahlung überhaupt fällig. Derzeit also kann noch nicht wirksam abgerechnet werden. Für 17 erst in 18 und das bis 31.12.18. Du solltest deshalb aus formellen Gründen die Abrechnung und die Zahlungsaufforderung wegen formeller Unwirksamkeit zurückweisen. Ich gehe hier davon aus, dass der jeweilige Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht.

Vermieterin den Wasserverbrauch vom 1.1. bis zum 31.7. auf 100m³ geschätzt.

 

Der Wert würde vielleicht für ein gesamtes Jahr passen (aber auch das wäre schon viel), allerdings nicht für 7 Monate.

Auf welcher Grundlage hat der Vermieter denn geschätzt?

Welche Kosten hat sie denn überhaupt zugrunde gelegt? Die Wasserrechnung dürfte der Vermieter noch gar nicht vorliegen haben.

Solange Dir dein Vermieter keine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegen kann, musst Du auch nichts zahlen.

Ansonsten muss der Vermieter nach Verbrauch abrechnen, wenn Wasseruhren vorhanden sind.

Die Tatsache, dass der Mitbewohner keine Stände rausrückt, ist nicht dein Problem.

Gibt es bezüglich deines Auszugs eigentlich irgend einen Nachtrag/Aufhebungsvertrag?

sandrosiert23 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 19:14

Habe eine Kündigung geschrieben, die mein Ex-Mitbewohner und ich unterschrieben haben und meine Vermieterin hat mir eine entsprechende Kündigungsbestätigung zu kommen lassen

Wir haben einen Zähler und leben zu zweit hier. Im gesamten Jahr 2016 haben wir ca. 35,50 m³ verbraucht.

100 m³ für 7 Monate  und für eine Person finde ich daher zu viel zu viel.

Mir fehlt da etwas der Zusammenhang. Zahlt ihr eure Nebenkosten getrennt? Wohnt der Kumpel noch dort? Wieso sollst du einen extra Abschlag zahlen, ohne dass eine Nebenkostenabrechnung für die gesamte Wohnung nach Verbrauch erstellt wurde?

100 m³ für 7 Monate sind natürlich viel zu viel. Das haben wir zu dritt im ganzen Jahr nicht.

sandrosiert23 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 11:24

Es war so, das ich ihm die Hälfte der Miete, inkl. NK und Fixkosten auf sein Konto gezahlt habe. Er wohnt noch dort. Wieso frage ich mich auch. Ihre Aussage ist, dass dies ja nur Fair wäre. Ich habe würde ihr vorschlagen, dass sie die Endabrechnung /12*7/2 rechnen soll, wenn überhaupt. Diese 100 m³ sind sehr übertrieben!

Zakalwe  26.09.2017, 13:02
@sandrosiert23

Es war so, das ich ihm die Hälfte der Miete, inkl. NK und Fixkosten auf sein Konto gezahlt habe.

Also bezahlt er die Nebenkostenvorauszahlungen an die Vermieterin? Was die Vermieterin dann von dir will, ist mir schleierhaft, denn sie bekommt doch weiterhin die monatlichen Abschläge? Wenn sie nun zusätzlich Geld von dir will, läuft doch was falsch.

Die Vermieterin hat die NK-Abrechnung zu erstellen, wenn sie fällig ist, und sie dann dem verbliebenen Mieter zukommen zu lassen. Wenn der dann noch Ansprüche an dich hat, muss er das mit dir klären, das geht die Vermieterin gar nichts an, solange ihre Ansprüche bedient werden. Wenn dein Kumpel dann gegenüber dir keinen Zählerstand vorweisen kann, ist das sein Problem.