Darf der Standesbeamte das Datum der Eheschließung verraten?
Hi ihr Lieben,
mein Mann und ich heiraten nächste Woche. Allerdings war ich bereits 10 Jahre verheiratet. Ich hatte eine Hochzeit, die mir nicht sonderlich gefiel. Einfach wegen den ganzen gesellschaftlichen „Verpflichtungen“. Nach dem Motto: „Wenn du ....einlädst, musst du aber auch... einladen.“ Etc. Jetzt, nach glücklicher Scheidung und einem tollen neuen Partner an meiner Seite (wir erwarten auch Nachwuchs), will ich ein zweites Mal „ja“ sagen. Allerdings sind er und ich uns einig: Er will keinen Trubel und keine Gäste und Trauzeugen und ich will das auch nicht. Sogar auf den Ringtausch verzichten wir. Einfach, weil er für die Institution Ehe keinen Grund sieht, dass man feiert, sondern sich liebt, und ich dies genau eben auch so nicht mehr haben will. Wir wollen aus Liebe heiraten, weil wir bald eine eigene kleine Familie sind und den Tag gern in intimer Zweisamkeit mit einem kleinen süßen Geheimnis für uns haben wollen.
Nun ist es so, dass einige unserer Freunde ahnen, dass wir bald heiraten. Einige haben sogar angekündigt, auf dem Standesamt nachzufragen und spontan was zu starten. Ich habe nun gebeten, dies sein zu lassen und unser Bedürfnis zu akzeptieren. Was auch bejaht wurde.
Trotzdem habe ich immer noch diesen kleinen Schimmer Zweifel, ob sich auch daran gehalten wird (Asche auf mein Haupt, sollte ich meine Freunde fälschlicherweise wirklich für so egoistisch einschätzen.)
Nunja, lange Rede kurze Frage:
Dürfte der Standesbeamte dies überhaupt sagen, wenn einer anrufen und nachfragen sollte?
Fakt: Er weiß, dass wir ohne Gäste und Trauzeugen in Zweisamkeit heiraten möchten.
Greift da der Datenschutz oder fällt das nicht darunter?
Gruß
8 Antworten
Nein. Und öffentliches Aufgebot ist auch nicht mehr erforderlich.
Eure Trauung kann also geheim bleiben.
Jeder hat sogar die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
Gegen die Hochzeit.Es kann einen rechtlichen Grund geben, der die Heirat verbietet. Deshalb gibt es ja das öffentliche Aufgebot.
Gegen die Eheschließung
Waaaas? Da kann also Hinz und Kunz kommen und uns einfach so nen Strich durch die Rechnung machen???
Es muss ein berechtigter Grund vorliegen, z.B. wenn Du schon verheiratet bist
Falsch
Das kannst du bei der Anmeldung beim Standesamt angeben, ob die Information herausgegeben werden darf oder nicht.
Für die Eheschließung ist vorher ein öffentliches Aufgebot erforderlich.
Da sieht jeder, wer wann heiratet.
Und wo ist das einsehbar? Ich kann mich nicht erinnern, vor meiner Eheschließung irgendwo öffentlich ausgeschrieben worden zu sein. Ich glaube, man muss dem zustimmen, oder, ist nicht automatisch?
Ist automatisch und wird im Standesamt/Rathaus ausgehangen
Okay, danke. 👍
Das stimmt nicht
Wir haben kein Aufgebot gemacht, sondern waren nur persönlich dort um die Eheschließung anzumelden und zu zahlen. (Papiere abgeben etc.)
Das macht auch das Standesamt. Irgendwo dort hängt ein Schaukasten mit allen Aufgeboten, Ankündigungen, etc.
Echt? Das ist öffentlich? Darüber wurde ich nie informiert!!
Informationen sind auch Holschulden und nicht nur Bringschulden.
Habe jetzt dem Standesbeamten ne Email geschrieben, dass wir Diskretion und Verschwiegenheit wünschen. Muss er sich nun daran halten?
Aufgebot ist Pflicht. Google doch einfach mal danach
Juraforum.de schreibt:
Seit der Reformierung des Ehegesetzes im Jahre 1998 wurde das Aufgebot durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Seitdem ist der jeweils Standesbeamte dazu verpflichtet, herauszufinden, ob Hindernisse für die Eheschließung bestehen. Zuständig ist das Standesamt, in welchem das Brautpaar seinen Wohnsitz hat.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur dann möglich, wenn alle Unterlegen vollständig vorhanden sind.
Ob die geplante Hochzeit veröffentlicht werden soll, entscheidet jedes Pärchen selbst.
In der Kirche hingegen wird auch heute noch das Aufgebot bekanntgegeben, um so den Mitmenschen Gelegenheit dazu zu geben, Einwände gegen die Hochzeit zu erheben.
Fazit: Beim Aufgebot Bestellen handelte es sich um die gesetzliche Verpflichtung, dass heiratswillige ihre Hochzeitsabsichten dem Standesamt bekanntgeben mussten. Sinn und Zweck dessen war es, dass durch die öffentliche Bekanntgabe andere Leute Einwände gegen diese geplante Eheschließung erheben konnten. Seit dem Jahre 1998 besteht diese Pflicht nicht mehr; möchte ein Pärchen heiraten, muss es eine öffentliche Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standsamt durchführen.
Einspruch wogegen?