Darf der Notenspiegel einer Klassenarbeit bekanntgegeben werden (Gym. Nds. Sek I)?
Das ist eine Frage die mich schon länger beschäftigt. Das kennt prinzipiell jeder aus der eigenen Schulzeit: Bei Rückgabe der Klassenarbeit schreibt der Lehrer den Notenspiegel mit Durchschnitt an die Tafel (zumindest kenne ich das so, habe auch kein Problem damit) Nun hörte ich nicht zum ersten Mal von einigen Grundschullehrern, dass sie dies aus pädagogischen Gründen nicht dürfen, was auch in deren Schulordnung festgelegt ist, und dass es wohl auch für Gymnasien gelte.
Selber habe ich dazu keinen Absatz in der Schulordnung, und auch keinen weiteren Erlass dazu gefunden. Kennt jemand eine Regelung für niedersächsische Gymnasien und kann das mit einem Link zu dem entsprechenden Text belegen?
6 Antworten
Wie es rechtlich ist, ist mir grade unklar, aber persönlich hab ich es von den Lehrern immer so erlebt, dass sie den Spiegel nach eigenen Ermessen angeschrieben haben oder die Klasse danach fragte ob sie ihn wissen möchten. Einige machten es deswegen, einige nicht, einige nur mündlich, andere wieder schriftlich an der Tafel usw. Große Probleme gab es deswegen nicht und von einem Verbot hab ich nie gehört.
Wenn das verboten wäre, würde das wohl kaum fast jeder machen. Ich persönlich finde das eigentlich ziemlich gut, weil man so sieht wo man an der Klasse steht und sich einen abfreuen kann, wenn man der Beste ist ;)
Und man total frustiert ist, wenn man feststellt, dass man der / die Schlechteste ist. Öffentliche Darstellung von Klassen- / Notenspiegeln sollten in allen Bundesländern verboten werden, weil sie für die meisten Schüler/innen völlig demotivierend sind.
viele schulen verbieten es da man durch den noten spiegel heraus finden kann wer eine schlechtere note hat. da dies viele leute es nicht wollen ist es so
Für Niedersachsen gilt: http://datenschutz.nibis.de/2013/11/03/bekanntgabe-von-klassenspiegeln-in-der-schule/
Was mit dem Notenspiegel ist weis ich nicht.Aber beim Durchschnitt einer Klassenarbeit oder Klausur müssen die Lehrer ihn entweder direkt unter die Arbeit schreiben oder an die Tafel schreiben ,hat uns ein Lehrer gesagt(das sie verpflichtet sind,denn Schnitt der Klasse/dem Kurs mitzuteilen)
Für Niedersachsen gilt: http://datenschutz.nibis.de/2013/11/03/bekanntgabe-von-klassenspiegeln-in-der-schule/
In Niedersachsen ist dies nicht ausdrücklich geregelt:
Ja, diese Seite habe ich auch schon gelesen. Mich wundert nur, dass da überhaupt nichts zu steht, obwohl im Schulrecht eigentlich jeder Furz geregelt ist. Deswegen dachte ich, es gäbe noch einen gesonderten Erlass.
https://de.wikipedia.org/wiki/Klassenspiegel
Nicht in allen Bundesländern - Kulturhoheit der Länder....
Das wäre wieder eine Frage der Freiwilligkeit, aber irgendwo muss es da doch eine allgemeine Regelung geben.