Darf der Lehrer mich nachsitzen lassen weil ich unentschuldigt gefehlt habe?
Hallo , Also wie in der Frage erwähnt hab ich unentschuldigte fehltage und mein Lehrer und ebenso der realschulzweigleiter will das ich jeden Tag 2 Stunden in der Schule bleibe bis ich alles nachgeholt habe . Meine Frage wäre jetzt darf er das ? Er sagte ebenfalls das wenn ich nicht kommen sollte er eine Anzeige gegen mich macht und das ich dann Bußgeld bekomme stimmt das ? Ich bin 16 Jahre alt gehe in die 9 klasse ich bin aber 1 mal sitzengeblieben somit hab ich schon 9 Jahre lang die Schule besucht also hab ich eigentlich keine Schulpflicht mehr kann trotzdem ein Bußgeld gegen mich eingeleitet werden ? Ich habe keine Attest Pflicht und es war das erste mal wo er mich darauf hingewiesen hat
10 Antworten
Du solltest ihm dankbar sein, dass er seine kostbare Zeit opfert, damit du den versäumten Stoff nachholen kannst.
Keine Attestpflicht bedeutet nicht, dass du keine Entschuldigung gebrauchst.
In den meisten Bundesländern gilt die Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Einzige Ausnahme ist meines Wissens das Saarland.
9 Jahre lang die Schule besucht also hab ich eigentlich keine Schulpflicht mehr
Stimmt. Du kannst gerne ohne Abschluss die Schule verlassen. Dann heißt es aber je nach Bundesland Berufschulpflicht.
ch habe keine Attest Pflicht und es war das erste mal wo er mich darauf hingewiesen hat
Du musst aber sagen wenn du krank bist und je nach Schule ein Attest nachreichen.
Lehrer und ebenso der realschulzweigleiter will das ich jeden Tag 2 Stunden in der Schule bleibe bis ich alles nachgeholt habe .
Dann bleib doch einfach 2 Stunden länger. Wenn man sich nicht entschuldigt dann muss man damit rechen. Er könnte dir auch einfach eine 6 geben.
Deine Schule ist so nett und lässt es dich lieber absitzen. Wenn du wirklich was in deinem Leben erreichen willst machst du das jetzt einfach. Wenn du natürlich kein Bock dazu hast kannst du ja eine 6 Einkauf nehmen und bestimmt wieder wiederholen das Schuljahr.
Ich würde mal meine Einstellung ändern sonnst heißt dein Leben Harz4.
Da irrst du gewaltig, du bist durchaus schulpflichtig. Und ja, das darf der Lehrer und Schulleiter, im Gegensatz dazu darfst du nicht unentschuldigt fehlen. Frag also nicht zuerst mal was die Anderen dürfen sondern was du eigentlich leisten musst.
Wenn keine Schulpflicht gilt kann dennoch eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden. Du hast die Wahl: Die Schule besuchen und deren Regeln einhalten oder die Schule (offiziell) nicht mehr besuchen.
Ja das darf er.
Ob Du noch schulpflichtig bist hängt vom Bundesland ab in dem Du lebst, in den meisten Bundesländern bist Du nach dem Realschulabschluss weiterhin zumindest berufsschulpflichtig...