Darf der Lehrer beim korrigieren nachträglich eine 6 verteilen wenn der bloße Verdacht besteht abgeschrieben zu haben?
Hallo, Mein Geografielehrer hat mir eine 6 gegeben gegeben weil er der Meinung war das mein Banknachbar und ich voneinander abgeschrieben haben. Nun ist es aber so das sich lediglich 1-2 Sätze ein wenig ähneln da wir die Problematik auf beinahe gleiche Weise umschrieben haben und mein Banknachbar aber 2 Punkte und ich volle 4 Punkte auf die Aufgabe bekommen hätten. Nun stellt sich mir die Frage ob mein Geografielehrer mir und meinem Nachbar eine 6 geben darf obwohl er nur einen bloßen Verdacht und keine 100% eindeutigen Beweise hat.
4 Antworten
Wenn es begründet ist, darf er das. Rede trotzdem mal mit deinem Schulleiter, am besten.
Ja klar darf er, sobald er es vermutet darf er
Er darf es aber es sollten mehr beweise da sein also finde ich
Hallo D3rK3v,
vor Gericht gilt zwar, dass nicht der Angeklagte beweisen muss, sondern der Ankläger.
In einer Klassenarbeit gilt umgekehrt: Der Schüler muss beweisen, dass er seine Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe geleistet hat.
Der Lehrer darf also.