Darf der Lehrer beim korrigieren nachträglich eine 6 verteilen wenn der bloße Verdacht besteht abgeschrieben zu haben?

4 Antworten

Wenn es begründet ist, darf er das. Rede trotzdem mal mit deinem Schulleiter, am besten.

Ja klar darf er, sobald er es vermutet darf er

Er darf es aber es sollten mehr beweise da sein also finde ich

Hallo D3rK3v,

vor Gericht gilt zwar, dass nicht der Angeklagte beweisen muss, sondern der Ankläger.

In einer Klassenarbeit gilt umgekehrt: Der Schüler muss beweisen, dass er seine Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe geleistet hat.

Der Lehrer darf also.