Lehrling kündigen wegen Fehler?
Hallo
Ich wohne in der Schweiz und mache eine Lehre als Zeichner Fachrichtung Ingenieurbau. Ich bin im ersten von vier Lehrjahren.
Laut meinem Lehrmeister mache ich vieles gut und auch in der Schule bin ich gut.
Allerdings ist mir am Freitag ein grosser Fehler passiert. Ich war alleine im Büro weil mein Lehrmeister am Freitag nicht da ist. Ich habe etwas falsch geschickt aber es ist mir noch aufgefallen und so habe ich am Freitag um 18:00 Uhr noch ein Mail verschickt, in dem ich den Fehler beschreibe.
Jetzt habe ich angst morgen Arbeiten zu gehen wegen meinem Fehler.
Könnte ich gekündigt werden?
LG
12 Antworten
Der Lehrling hat das Privileg, Fehler zu begehen. Und der Meister hat die Pflicht die Arbeiten des Lehrlings zu kontrollieren.
Bravo, du hast total richtig reagiert. Ich hoffe auch dein Meister wird das zu schätzen wissen, dass Du den Fehler bemerkt hast und versucht hast, ihn zuzugeben. Das spricht für Dich. Mir sind Leute viel lieber, die einen Fehler zugeben: Denn dann kann man sich auf die Fehlerbehebung konzentrieren und muss nicht zuerst herausfinden, was passiert ist!
nein, wegen einem Fehler bekommt man vielleicht eine Rüge und eine Ansage, aber keine Kündigung. Außer man macht den gleichen Fehler ständig oder ständig neue Fehler.
eine kündigung ist immer möglich - selbst wenn du keine fehler machst.
ich denke aber kaum, dass das ein grund wäre, deine lehre zu kündigen. du bist nunmal anfänger und dein lehrmeister muss mit kleineren (oder eben grösseren) fehlern rechnen.
man kann dich nur eines besseren belehren. wenn du mich fragst, wird es nichts als ein gespräch geben.
wo hast du das denn her? ein lehrvertrag ist sehr wohl auflösbar :D
Aber nur aus wichtigen Gründen nach der Probezeit seitens des Ausbilders:
Art. 346 1 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. 2 Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich fristlos aufgelöst werden, wenn: a. der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen; b. die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören; c. die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.
Jeder Mensch macht Fehler, das ist sehr menschlich. Du bist Lehrling und noch fast am Beginn deiner Ausbildung. Du hast deinen Fehler bemerkt und dich bemüht die Folgen zu begrenzen. Mehr konntest du nicht tun. Ich wünsche für dich dass du nun doch einigermassen ruhig schlafen kannst.
Und wie hast du den heutigen Tag erlebt?
Eher im Gegenteil. Fehler gemacht. Gemerkt. Zugegeben und korrigiert. Du stehst gerade für das was du machst. Das ist positiv. Ich bin Geschäftsführer. Ein kleines Gespräch ist fällig mehr nicht.
ein Lehrvertrag ist nicht kündbar bis er abläuft. Die kantonale Behörde würde dem Meister den Marsch blasen!