Darf der Arbeitgeber bestimmen in welchen Vertrag er die vermögenswirksamen Leistungen einzahlt?
Der Arbeitgeber hat mit meinen vermögenswirksamen Leistungen eine Direktversicherung abgeschlossen. Damit war ich nicht einverstanden. Ich hätte die Anlageform lieber selbst gewählt, da ich beim Abschluss bereits 54 Jahre alt war. Darf der Arbeitgeber bestimmen, in welchen Vertrag eingezahlt wird?
1 Antwort
Eine Direktversicherung durch den Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung des AG. Gleiches gilt für die Zahlung der vermögenswirksamen Leistung (VWL), wenn im Tarifvertrag keine andere Regelung getroffen ist.
Es steht also zu befürchten, dass du keine VWL bekommst, wenn er den Vetrag nicht bestimmen darf.
Wenn er aber durch Tarifvertrag zur Zahlung von VWL verpflichtet ist, dann darf er es nicht bestimmen und du kannst den Betrag für Bausparen, Prämensparen etc. einsetzen.
Direktversicherung bieten meist sehr gute Konditionen und erreichen in der Regel ein gute und besonders sichere Rendite. Ich würde es so belassen.
Danke für die Antwort. Mir wurde dieser Vertrag aufgezwungen. Prämienzahlung bis 2023, da bin ich 67. Rentenbeginn 2028, also mit 71. Monatlich würde ich bekommen 22,77 Euro, vorausgesetzt die Prämien würden weiterbezahlt, was natürlich nicht passieren wird. Wahrscheinlich muss ich darauf auch noch Krankenkassenbeitrag bezahlen.