Ab wann ist es eine Sachbeschädigung wenn der Nachbar unseren Baum beschneiden will?
7 Antworten
Der Nachbar muß Dir vorher die Möglichkeit geben, den Baum bis zur Grenze zurückzuschneiden.
Wenn der Baum deswegen eingeht, weil er z.B. einen völlig falschen Zeitpunkt für die Beschneidung gewählt hat, dann ist das Sachbeschädigung und Du kannst ihn verklagen.
Wenn Äste in seinen Garten ragen, kann er von dir verlangen, sie zu entfernen. Machst du das nicht, kann er es selbst machen.
Um so was zu lösen, kann man miteinander sprechen.
In unserer Gegend macht man das so und ich kenne das auch so von früher. Wenn das heute woanders nicht mehr so ist, bin ich wohl von Gestern.
überhängende Äste eures Baumes kann der Nachbar ohne Probleme beschneiden- er darf auch bei Obstbäumen das Obst behalten und muss im Herbst ja auch EUERE Blätter entsorgen... wo liegt also das Problem?
Hallo MoliErF! Das Problem ist das er bereits ein Gerüst aufgebaut hat und den Baum "ausdünnen" will.....
das darf er natürlich nicht ohne Deine Zustimmung ,lediglich überhängende Äste darf er entfernen, wenn die Zweige die Benutzung seines Grundstückes beeinträchtigen
§ 910 BGB
Und ein Gespräch unter Nachbarn war vorher nicht drin ? Zustände ??
Alles was auf seinem Grundstück ist, darf er weg schneiden (zB herüber hängende Äste).
Er sollte sie natürlich schön zurecht stutzen und nicht irgendwie.
wenn der baum auf sein Grundstück ragt, hat er das recht dazu
@ Lexa Mit einander sprechen ist nicht mehr zeitgemäß. Leider werden heute sofort Anwälte bemüht, die sich auf Nachbarschaftsstreit spezialisiert haben und sich damit eine goldene Nase verdienen.