Daheim besitzen legal?
Hab vorhin mit nem kumpel geredet und dann meinte der dass man ein teleskopschlagstock zuhause besitzen darf ist ja sein eigenes privates Grundstück außer das mitführen ist verboten... er ist noch nicht volljährig... kann das sein??
8 Antworten
Der Erwerb und er Besitz sind erst ab 18 erlaubt. Somit darf ER keinen zu Hause haben, höchstens seine Eltern.
Dann darf man ihn gerne zu Hause hinlegen. Benutzt man ihn aber, kann man große Probleme bekommen. Fälle dazu könnt ihr selber googeln.
Mitführen in der Öffentlichkeit (auch wenn es nur ist um es einem Freund bei ihm zu Hause zu zeigen) ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn er ihn zu einer Versammlung mitnimmt kann das sogar eine Straftat sein.
Selbstverständlich darf man zu Hause Waffen zur Verteidigung gegen Einbrecher bereithalten. Und angemessen muss Notwehr nicht sein, auch wenn das noch tausendmal falsch wiederholt wird. Notwehr muss ERFORDERLICH sein und GEEIGNET um einen bestehenden Angriff abzuwehren!
Bei Notwehr wird immer geprüft, ob das "angemessen" war, man hat also "automatisch" Probleme -egal, mit was man sich wehrt...
wenn man in so eine Situation kommt, hat man es oft nicht zur Hand.
Liegt es schon griffbereit z.B. an der Tür kann evtl. davon ausgegangen werden, dass du ihn einsetzen wolltest und ihn daher dort hingelegt hast. Du hättest also geplant einen Menschen damit zu verletzen.
Da kannst du schnell in Probleme kommen.
Wie es am Ende ausgelegt wird hängt nämlich dann vom Staatsanwalt und dem Richter ab, ob diese gegen dich ermitteln und dich dann verurteilen wollen oder eben nicht.
Nein. Besitz und Erwerb eines Teleskopschlagstockes ist frei ab 18. Jugendliche dürfen so eine Waffe weder kaufen noch besitzen.
Verbotene Waffen, egal welche darfst du auch nicht auf deinem privatgrundstück besitzen.
Das Teil wird bei einer Kontrolle auch auf seinem gelände beschlagnahmt.
Ein Teleskopschlagstock ist keine verbotene Waffe, deine Antwort ist sachlich falsch.
Ich heiße auch Gries😂😂😂
Erwerb und Besitz ist erlaubt, (ab 18) das Mitführen in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, bei Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen sogar eine Straftat
Korrekt - Besitz erlaubt, führen verboten
Also Zuhause kein Problem damit. - Ab 18 Jahren...
Quelle - Polizeiflyer - Seite 14:
https://www.polizei-bw.de/praevention/Documents/gewalt/broschuere_jugendtypische_waffen.pdf
Man bekommt also auch Probleme, wenn man ihn zu Hause nur zur Notwehr einsetzt?